Kurz und kompakt

  • Beim Mietkauf wohnen Sie bereits in der Immobilie und reduzieren durch Ihre Mietzahlungen Schritt für Schritt den späteren Kaufpreis.

  • Davon profitieren besonders Personen mit wenig Eigenkapital, Selbstständige und Personen, die bei Banken schwer Kredite erhalten.

  • Der Vorteil eines Mietkaufs ist, dass Sie ein Eigenheim ohne Finanzierung kaufen können. Risiken bestehen durch die lange Vertragsbindung.

Mietkauf als Alternative zum klassischen Immobilienkauf

Viele Menschen wünschen sich ein Eigenheim. Jedoch erschweren steigende Immobilienpreise, fehlendes Eigenkapital oder eine schwer zugängliche Baufinanzierung den direkten Immobilienkauf. Genau an dieser Stelle rückt der Mietkauf in den Fokus. In diesem Modell verbinden sich Mietzahlungen mit einem späteren Eigentumserwerb, was einen alternativen Weg zur eigenen Immobilie eröffnet.

So funktioniert der Mietkauf

Sie ziehen zunächst in die Immobilie ein und zahlen regelmäßig Miete. Ein Teil dieser monatlichen Zahlungen reduziert den späteren Kaufpreis. Dadurch erwerben Sie während der vereinbarten Mietzeit schrittweise einen immer größeren finanziellen Anteil an der Immobilie.

Der Mietkauf unterscheidet sich damit deutlich von einer klassischen Immobilienfinanzierung. Denn statt einen Vertrag mit einem Kreditinstitut zu schließen, treten die Käuferinnen und Käufer direkt mit den Verkäuferinnen und Verkäufern in eine privatrechtliche Vereinbarung. Die monatlichen Zahlungen ersetzen also keine Kreditrate, sondern verbinden Mietnutzung mit einer späteren Eigentumsübertragung.

Für wen sich Mietkauf eignet

Der Mietkauf ist auf Käuferinnen und Käufer ausgerichtet, deren finanzielle Ausgangssituation eine klassische Baufinanzierung erschwert. Viele Banken erwarten beim Immobilienkauf einen gewissen Anteil an Eigenkapital sowie eine gute Bonität. Fehlen diese Voraussetzungen, stellt der Mietkaufvertrag eine alternative Form der Immobilienfinanzierung dar. Vor allem folgende Gruppen profitieren von einem Mietkauf:

  • Selbstständige mit unregelmäßigen Einkünften,
  • Familien in der frühen Phase des Vermögensaufbaus,
  • Käuferinnen und Käufer mit wenig Eigenkapital,
  • Personen mit eingeschränkter Bonität.

Formen von Mietkaufverträgen

Nicht jeder Mietkaufvertrag folgt derselben Struktur. Hier sind vor allem zwei Modelle zu nennen, die sich stark voneinander unterscheiden: der klassische Mietkauf und der Optionskauf. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob am Ende der Mietzeit eine Kaufpflicht besteht oder nicht.

Beim klassischen Mietkauf verpflichten Sie sich bereits beim Vertragsabschluss zum späteren Immobilienkauf. Im Mietkaufvertrag sind sowohl der endgültige Kaufpreis festgelegt als auch die Höhe der monatlichen Mietzahlungen. Während der vereinbarten Mietzeit fließt ein Teil Ihrer Zahlungen in Eigentumsanteile zum späteren Erwerb der Immobilie. Am Ende der Laufzeit begleichen Sie die verbleibende Summe und übernehmen anschließend die Immobilie als Eigentum.

Der Optionskauf funktioniert anders: Hier enthält der Mietkaufvertrag eine Kaufoption, aber keine Verpflichtung zum Kauf. Sie wohnen zunächst auf Basis eines Mietvertrags in der Immobilie. Erst nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit entscheiden Sie über den Immobilienkauf. Die bereits geleisteten Mietzahlungen sorgen auch hier dafür, dass der vereinbarte Kaufpreis später niedriger ausfällt. 

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Der Mietkaufvertrag im Detail

Im Mietkaufvertrag sind detailliert alle wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen zwischen den zwei Parteien festgehalten. Dazu gehören meist:

  • Kaufpreis der Immobilie,
  • Mietzeit und Vertragslaufzeit,
  • Höhe der monatlichen Mietzahlungen,
  • Regelung zu einer möglichen Anzahlung,
  • Anteil der Mietzahlungen, der auf den Kaufpreis angerechnet wird,
  • Höhe der Restsumme am Ende der Laufzeit,
  • Regelungen zu Instandhaltungs- und Nebenkosten.

Zu Beginn eines Mietkaufs ist eine einmalige Anzahlung möglich. Diese Zahlung ist keine Voraussetzung, reduziert jedoch den späteren Kaufpreis. Laufzeiten eines Mietkaufvertrags erstrecken sich über mehrere Jahre und liegen häufig im Bereich von zehn bis zwanzig Jahren. Die rechtliche Eigentumsübertragung im Grundbuch erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Kaufpreises beziehungsweise der Restsumme.

Rechtliche Grundlagen beim Mietkaufvertrag

Im Mietkaufvertrag verbinden sich Elemente eines Mietvertrags mit Bestandteilen eines Kaufvertrags. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich deshalb um eine komplexe Vereinbarung. Enthält der Mietkaufvertrag bereits eine verbindliche Kaufvereinbarung, verlangt das Gesetz eine notarielle Beurkundung. Der Notar dokumentiert dabei sämtliche Vertragsbestandteile und gestaltet so den Kauf rechtlich verbindlich.

Eine zusätzliche Absicherung erfolgt häufig durch einen Eintrag im Grundbuch. Eine sogenannte Auflassungsvormerkung schützt Käuferinnen und Käufer während der Mietzeit. Denn sie hält den späteren Eigentumsanspruch fest und garantiert so, dass die Verkäuferinnen und Verkäufer die Immobilie nicht doch noch an andere Interessentinnen und Interessenten verkaufen.

Steuerliche Aspekte beim Mietkauf

Bei einem Immobilienkauf fällt Grunderwerbsteuer an. Deren Höhe orientiert sich am vereinbarten Kaufpreis. Die Steuer ist bereits beim Abschluss des Mietkaufvertrags zu zahlen, wenn der Vertrag eine verbindliche Kaufvereinbarung enthält. Die konkrete Höhe der Grunderwerbsteuer hängt davon ab, wie der Mietkaufvertrag im Einzelnen gestaltet ist. Besonders relevant sind dabei der Standort und der festgelegte Kaufpreis der Immobilie. Wenn Sie einen Mietkauf in Betracht ziehen, empfiehlt sich vorab eine steuerliche Beratung.

Beispielrechnung für ein Eigenheim per Mietkauf

Die folgende Beispielrechnung verdeutlicht Ihnen die wirtschaftliche Struktur eines Mietkaufs. Ausgangspunkt bildet ein vereinbarter Kaufpreis von 300.000 Euro für ein Eigenheim. Zusätzlich definieren beide Vertragsparteien eine Anzahlung, die Höhe der monatlichen Mietzahlungen, die Dauer der Mietzeit sowie die Restsumme.

Während der Mietzeit reduzieren die angerechneten Mietzahlungen Schritt für Schritt den späteren Kaufpreis. Am Ende der Laufzeit ist die Restsumme fällig. Dadurch wird der Kauf abgeschlossen und die Immobilie geht ins Eigentum der Käuferin bzw. des Käufers über.

Beispiel

Kaufpreis des Eigenheims: 300.000 Euro

Anzahlung: 30.000 Euro

Monatliche Mietzahlungen: 1.200 Euro

Dauer der Mietzeit: 10 Jahre

Restsumme: 126.000 Euro

Vorteile und Nachteile beim Mietkauf

Vorteile des Mietkaufs

Nachteile des Mietkaufs

Eigenheim ohne Finanzierung

Teilweise höhere monatliche Mietzahlungen

Aufbau eines Kaufanteils während der Mietzeit

Vertragslaufzeiten sorgen für eine lange Bindung

Alternative zur klassischen Baufinanzierung

Komplexe Struktur des Mietkaufvertrags

Individuelle Vereinbarung zwischen zwei Parteien

Risiko bei wirtschaftlichen Veränderungen

FAQs zum Mietkauf

Bei einem Mietkauf verbinden Sie einen Mietvertrag mit einem späteren Immobilienkauf. Sie ziehen zunächst in die Immobilie ein und leisten monatliche Mietzahlungen. Ein Teil dieser Zahlungen dient als Nutzungsentgelt für das Wohnen, während ein weiterer Teil auf den späteren Kaufpreis angerechnet wird. Erst wenn der gesamte Kaufpreis bezahlt ist, erfolgt die Eigentumsübertragung im Grundbuch und die Immobilie geht in Ihr Eigentum über.

Nein. Die monatlichen Mietzahlungen bestehen aus zwei Teilen: einem Nutzungsanteil für das Wohnen und einem Ansparanteil für den späteren Immobilienkauf. Nur der vereinbarte Ansparanteil reduziert den späteren Kaufpreis der Immobilie.

Dies hängt stark von der Gestaltung des Mietkaufvertrags ab. Beim klassischen Mietkauf enthält der Vertrag häufig bereits eine verbindliche Kaufvereinbarung. In diesem Fall ist der Immobilienkauf Teil Ihrer vertraglichen Verpflichtungen. Beim Optionskauf besteht hingegen eine Kaufoption, aber keine Kaufpflicht. Sie entscheiden erst am Ende der Mietzeit, ob Sie die Immobilie erwerben. Wenn Sie sich gegen den Kauf entscheiden, endet die Nutzung in der Regel mit dem Mietverhältnis. Angerechnete Kaufanteile können je nach Vertragsgestaltung ganz oder teilweise verfallen.

Ein Mietkauf ermöglicht grundsätzlich einen Immobilienkauf ohne großes Eigenkapital. Einige Mietkaufverträge verpflichten jedoch zu einer einmaligen Anzahlung am Beginn der Vertragslaufzeit. Diese Zahlung reduziert den späteren Kaufpreis.

Ein Mietkauf berechnet sich aus mehreren Bestandteilen. Ausgangspunkt bildet der vereinbarte Kaufpreis für die Immobilie. Hinzu kommen eine mögliche Anzahlung, die Höhe der monatlichen Mietzahlungen, der Anteil der Zahlungen, der auf den Kaufpreis angerechnet wird, sowie die Dauer der Mietzeit. Am Ende der Laufzeit ergibt sich daraus eine Restsumme.

Ein Mietkauf schafft langfristige vertragliche Verpflichtungen. Dadurch entstehen für beide Seiten unterschiedliche wirtschaftliche Risiken. Für Käuferinnen und Käufer geht es vor allem um die langfristige Bindung. Veränderungen der finanziellen Situation beeinflussen dabei die Tragfähigkeit der Finanzierung. Während die Entwicklung der Immobilienpreise dazu führen kann, dass der vereinbarte Kaufpreis später über dem Marktwert liegt. Verkäuferinnen und Verkäufer hingegen tragen das Risiko, dass die andere Partei die vereinbarten Zahlungen nicht dauerhaft leisten kann.

Der wichtigste Unterschied liegt in der Kaufverpflichtung. Beim klassischen Mietkauf vereinbaren beide Seiten vertraglich den späteren Immobilienkauf. Ein Teil der monatlichen Mietzahlungen reduziert schrittweise den Kaufpreis der Immobilie.

Beim Optionskauf hingegen gibt es nur eine Kaufoption, also ein Recht zum späteren Erwerb der Immobilie. Am Ende der vereinbarten Laufzeit entscheiden Sie, ob Sie die Immobilie kaufen oder nicht.

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