Nicht jeder Mietkaufvertrag folgt derselben Struktur. Hier sind vor allem zwei Modelle zu nennen, die sich stark voneinander unterscheiden: der klassische Mietkauf und der Optionskauf. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob am Ende der Mietzeit eine Kaufpflicht besteht oder nicht.
Beim klassischen Mietkauf verpflichten Sie sich bereits beim Vertragsabschluss zum späteren Immobilienkauf. Im Mietkaufvertrag sind sowohl der endgültige Kaufpreis festgelegt als auch die Höhe der monatlichen Mietzahlungen. Während der vereinbarten Mietzeit fließt ein Teil Ihrer Zahlungen in Eigentumsanteile zum späteren Erwerb der Immobilie. Am Ende der Laufzeit begleichen Sie die verbleibende Summe und übernehmen anschließend die Immobilie als Eigentum.
Der Optionskauf funktioniert anders: Hier enthält der Mietkaufvertrag eine Kaufoption, aber keine Verpflichtung zum Kauf. Sie wohnen zunächst auf Basis eines Mietvertrags in der Immobilie. Erst nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit entscheiden Sie über den Immobilienkauf. Die bereits geleisteten Mietzahlungen sorgen auch hier dafür, dass der vereinbarte Kaufpreis später niedriger ausfällt.