Ein Schaden an Ihrem Auto kann schnell entstehen und ist häufig mit hohen Kosten verbunden. Fahrzeughalter sollten sich deshalb gegen die finanziellen Folgen von Fahrzeugschäden absichern. Hier erfahren Sie, was der Unterschied zwischen einer Teilkasko- und einer Vollkaskoversicherung ist und welche Leistungen diese Kfz-Versicherungen umfassen.
Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko
Wissenswertes zur Kaskoversicherung
Welche Kfz-Versicherung ist sinnvoll?
Bei der Kfz-Versicherung wird grundsätzlich zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko unterschieden. Als Fahrzeughalter sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie übernimmt die Kosten, die durch von Ihnen verursachte Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden an Dritten entstehen. Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung sind freiwillige Versicherungen, die bei Schäden am eigenen Auto greifen. Welche Kaskoversicherung sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel vom Alter und Wert Ihres Fahrzeugs sowie Ihrem Sicherheitsbedürfnis. Vor allem bei Neuwagen lohnt es sich, für die ersten Jahre eine Vollkasko abzuschließen. So sind Sie umfassend versichert. Bei älteren Fahrzeugen können Sie abwägen, ob sich der Versicherungsschutz einer Vollkasko im Vergleich zur Teilkasko lohnt.
Teilkaskoversicherung
Mit einer Teilkaskoversicherung können sich Fahrer vor den finanziellen Folgen unvorhersehbarer Gefahren schützen. Die Autoversicherung übernimmt die Reparaturkosten, wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind und sonst niemand für den Schaden haftbar gemacht werden kann. Mit einer Teilkasko sind Sie sowohl gegen Elementarschäden, die durch Sturm oder Hagel entstehen, als auch gegen Glasschäden versichert. In einigen Fällen umfassen die Leistungen der Versicherung auch Marderschäden oder Wildschäden an Ihrem Fahrzeug. Bei Bedarf können Sie Ihre Teilkasko um weitere Leistungen ergänzen. Informieren Sie sich darüber bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.
Vollkaskoversicherung
Im Unterschied zur Teilkaskoversicherung bietet eine Vollkaskoversicherung neben denselben Leistungen einen umfassenden Versicherungsschutz und reguliert auch selbstverursachte Schäden. Zudem deckt die Versicherung Schäden ab, die aufgrund von Vandalismus oder bei Diebstahl entstehen. Sollte Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erleiden, erstattet die Vollkasko den Zeitwert Ihres Autos. Im Schadensfall wird in der Regel eine Selbstbeteiligung fällig. Mit der Höhe der Selbstbeteiligung fällt aber auch der Beitrag für die Versicherung. Eine Vollkasko ist vor allem für neu- und hochwertige Fahrzeuge, aber auch für Leasingfahrzeuge, die Sie selbst versichern müssen, empfehlenswert. Wenn Ihr Auto von einem Fahranfänger genutzt wird, ist eine Vollkasko ebenfalls sinnvoll.
Beitragsberechnung der Kfz-Versicherung
In die Berechnung des Beitrags für eine Autoversicherung fließen verschiedene Faktoren mit ein. Diese betreffen das zu versichernde Auto, aber auch Angaben zum Versicherungsnehmer, Fahrzeughalter und zu den Fahrern sind wichtig. Zu den Faktoren, die für die Beitragsberechnung notwendig sind, gehören zudem der Fahrzeugtyp und die Regionalklasse, die die Schaden- und Unfallbilanz eines Zulassungsbezirks widerspiegelt. Neben Typklasse und Schadenfreiheitsklasse entscheiden auch die Anzahl und das Alter der Fahrer, die jährlich gefahrenen Kilometer sowie der gewöhnliche Abstellort des Fahrzeugs über die Höhe des Versicherungsbeitrags.
Kfz-Versicherung abschließen oder wechseln
Sie möchten eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung abschließen? Dann holen Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank einfach und unverbindlich ein Angebot ein. Wenn Sie bereits eine Teilkasko oder Vollkasko bei einem anderen Versicherer haben und wechseln möchten, unterstützt Ihre Bank Sie ebenfalls dabei. Zum Ende eines jeden Versicherungsjahres können Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln. In den meisten Fällen endet die Frist am 30. November. Das ist der Stichtag, an dem der Versicherungsnehmer seine Kündigung nachweislich beim Versicherer vorlegen muss.