Was ändert sich 2024?

Gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel

12. Dezember 2023

Am 1. Januar 2024 treten diverse gesetzliche Änderungen in Kraft. Diese können sich auch in Ihrem Portemonnaie bemerkbar machen. Besonders aufgrund des Gesetzes zum Ausgleich der Inflation sowie weiterer steuerlicher Regelungen ändern sich die Grenzen zu diversen Freibeträgen. 

Neue Einkommensteuertarife

Der Einkommensteuertarif bemisst sich nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Bis zum sogenannten Grundfreibetrag ist das Einkommen steuerfrei. Ab dem 1. Januar 2024 liegt dieser für Alleinstehende bei 11.604 Euro und ist somit 696 Euro höher als im Vorjahr. Bei verheirateten Paaren erhöht sich der Grundfreibetrag auf 23.208. Eine weitere Anhebung ist für 2025 vorgesehen. Auch beim Spitzensteuersatz tut sich etwas: Dieser wird statt wie bisher bei 62.810 Euro in 2024 ab 66.761 Euro greifen.

Änderungen für Eltern und Bürger

Auch das Bürgergeld und die Sozialhilfe wird in 2024 agepasst. Alleinstehende erhalten 563 Euro monatlich, 61 Euro mehr als noch im Vorjahr. Jugendliche erhalten 471 Euro, Kinder bis zum sechsten Lebensjahr 357 Euro und Kinder zwischen dem sechsten und dem dreizehnten Lebensjahr 390 Euro.

Außerdem kommt es beim Elterngeld im Jahr 2024 zu erheblichen Änderungen. Die Einkommensgrenze soll ab dem 1. April 2024 in zwei Schritten gesenkt werden. Im ersten Schritt soll sie für Paare auf 200.000 Euro und für Alleinerziehende auf 150.000 Euro fallen. Im zweiten Schritt, zum 1. April 2025, sinkt die Grenze für Paare dann noch auf 175.000 Euro. Aktuell liegt die Einkommensgrenze für Paare bei 300.000 Euro und für Alleinerziehende bei 250.000 Euro.   

Das ändert sich 2024

Erhöhung des Kinderfreibetrags

Eine Erhöhung des Kindergeldes für 2024 ist nicht vorgesehen und bleibt weiterhin bei 250 Euro pro Kind im Monat. Nächstes Jahr wird es zu einer grundlegenden Änderung kommen, denn ab dem 1. Januar 2025 soll das Kindergeld gemeinsam mit anderen Leistungen (z.B. dem Kinderzuschlag) ausgezahlt werden.

Aktuell liegt der Kinderfreibetrag bei 8.952 Euro. Im neuen Jahr steigt er um 360 Euro an und liegt dann bei 9.312 Euro jährlich je Kind für beide Elternteile. Bei getrennten Eltern wird der halbe Freibetrag angesetzt.

Mindestlohn und Mindestvergütung

Ab 2024 wird der Mindestlohn und die Mindestvergütung für Auszubildende angehoben. Der bisherige Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde erhöht sich auf 12,41 Euro. Die Mindestvergütung steigt für Auszubildende ebenfalls. Im ersten Ausbildungsjahr verdienen Azubis nun 649 Euro, im zweiten Jahr 766 Euro, im dritten 876 Euro und im vierten Jahr 909 Euro.

Jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze

Wie auch in den vergangenen Jahren wird auch im Jahr 2024 die Beitragsbemessungsgrenze an die Einkommensentwicklung angepasst. Es gelten dann neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 5.175 Euro im Monat an. In der allgemeinen Rentenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Bundesländern bei 7.450 Euro im Monat und in den alten Bundesländern bei 7.550 Euro im Monat liegen.

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Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Steuerrecht), Lohnsteuerhilfeverein, einen Berater bei Ihrer Bank oder die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.