Frührente: Wie Sie früher in den Ruhestand starten können

Kurz und kompakt

  • Der Gesetzgeber ermöglicht Ihnen eine Frührente, wenn Sie mindestens 63 Jahre alt sind, die Wartezeit erfüllen und ausreichende Versicherungszeiten vorweisen.

  • Die Höhe der Rente fällt aufgrund dauerhafter Abschläge geringer aus. Der Abschlag beträgt pro Monat, den Sie vor dem regulären Renteneintritt gehen, 0,3 Prozent der Rentensumme.

  • Wenn Sie besonders lange in die Rentenversicherung eingezahlt haben, ist gegebenenfalls eine abschlagsfreie Frührente möglich. Das gilt auch bei Erwerbsminderungsrente.

Die kleine Abkürzung in den Ruhestand

In den letzten Jahren des Erwerbslebens ruft der Ruhestand manchmal umso lauter. Jahrzehnte der Arbeit liegen hinter Ihnen. Die Sehnsucht nach einem neuen Kapitel mit der Familie oder mehr Reisen, um mehr von der Welt zu sehen, rückt immer näher. Die Frührente ermöglicht in einigen Fällen eine kleine Abkürzung. Sie ist jedoch in der Regel mit finanzielle Einbußen verbunden, da Sie früher in den Ruhestand gehen. Zudem müssen Sie wichtige Kriterien erfüllen, damit Sie überhaupt einen Anspruch auf Frührente haben. Überlegen Sie sich diesen Schritt daher gut und kalkulieren Sie, ob sich die Frührente für Sie lohnt.

Was bedeutet Frührente?

Die Frührente beschreibt den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand. Das bedeutet, dass Sie vor Erreichen der regulären Altersgrenze die Rentenleistung beziehen. Wer früher in Rente geht, erhält seine Rentenzahlungen somit über einen längeren Zeitraum. Dafür müssen Sie aber in der Regel Abschläge auf die monatliche Rente in Kauf nehmen. Ziel ist es, Menschen, die lange gearbeitet oder gesundheitlich eingeschränkte Belastbarkeit haben, einen früheren Eintritt in den Ruhestand zu ermöglichen.

Wann hat man Anspruch auf Frührente?

Ein Anspruch auf Frührente besteht nur, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend sind dabei Alter, Versicherungszeiten und der Zeitpunkt des Rentenantrags.

  • Sie haben das Mindestalter erreicht: Je nach Rentenart ist ein früherer Renteneintritt ab 63 Jahren möglich. Bei der sogenannten „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ kann ein früherer Beginn unter bestimmten Bedingungen sogar abschlagsfrei erfolgen.
  • Sie erfüllen die Wartezeit: Die allgemeine Wartezeit beträgt mindestens 35 Versicherungsjahre, in denen Sie Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
  • Gegebenenfalls ausreichende andere Versicherungszeiten: Neben den Zeiten mit Pflichtbeiträgen zählen auch Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten oder Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld bezogen haben.
  • Sie akzeptieren die Abschläge: Wer früher in Rente geht, muss in der Regel dauerhafte Rentenminderungen von 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs hinnehmen.
  • Sie stellen einen Antrag: Der Gesetzgeber gewährt die Frührente nicht automatisch. Interessierte Personen müssen sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, idealerweise 3 bis 6 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn.

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Welche Formen der Frührente gibt es?

In Deutschland gibt es mehrere Möglichkeiten, vorzeitig in Rente zu gehen. Welche Variante infrage kommt, hängt von der individuellen Lebenssituation und den Versicherungszeiten ab. Die häufigste Form ist die Altersrente für langjährig Versicherte, die einen Rentenbeginn ab 63 Jahren erlaubt. Wer mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen kann, hat Anspruch auf diese Form der verfrühten Altersrente und kann ohne Abschläge früher in den Ruhestand gehen. Daneben existieren Sonderregelungen, etwa für schwerbehinderte Menschen oder Arbeitslose im höheren Alter, die ebenfalls einen früheren Rentenbeginn ermöglichen.

Die verschiedenen Formen der Frührente

 Frührente mit AbschlägenFrührente ohne AbschlägeErwerbsminderungsrente
VoraussetzungenMindestalter (z. B. 63 Jahre) und mindestens 35 Versicherungsjahre45 Versicherungsjahre („besonders langjährig Versicherte“)Gesundheitlich bedingte Einschränkung der Erwerbsfähigkeit
AbschlägeJa, dauerhaft (0,3 Prozent pro Monat vor Regelaltersgrenze, max. 14,4 Prozent)Keine AbschlägeKeine, aber meist geringere Rentenhöhe wegen kürzerer Erwerbsbiografie
RentenbeginnFrühestens ab 63 JahrenJe nach Geburtsjahr zwischen 63 und 65 JahrenJederzeit nach Feststellung der Erwerbsminderung
Anrechnung von ZeitenPflichtbeiträge, Kindererziehung, PflegezeitenWie bei Frührente mit Abschlägen, aber zusätzlich 45 Jahre erforderlichZeiten mit Krankengeld oder Reha zählen teilweise auch
ZielgruppeVersicherte, die früher aufhören möchten, trotz EinbußenVersicherte mit langer BerufstätigkeitVersicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können
Finanzielle AuswirkungenRentenminderung dauerhaftVolle Rente trotz früherem BeginnGeringere Rente, abhängig vom Restleistungsvermögen und Anzahl der Jahre, in denen Sie eingezahlt haben
BeantragungEigenständiger Antrag bei der Deutschen RentenversicherungEigenständiger Antrag bei der Deutschen RentenversicherungAntrag mit ärztlichen Nachweisen über die Erwerbsminderung

Wann ist eine abschlagsfreie Frührente möglich?

Eine abschlagsfreie Frührente erhalten Sie nur, wenn Sie die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren erreichen. Dazu zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und Zeiten der Selbstständigkeit mit Rentenversicherungspflicht. Ein frühzeitiger Blick in die eigene Rentenauskunft und ein klärendes Gespräch mit Ihrem Rentenversicherungsträger hilft, den idealen Zeitpunkt für den Renteneintritt zu bestimmen

Auf welcher Rechtsgrundlage besteht die Frührente?

Die Frührente basiert auf dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Dort sind alle Regelungen zur gesetzlichen Rentenversicherung festgelegt, einschließlich der Voraussetzungen für den vorzeitigen Rentenbeginn. Relevant sind insbesondere die §§ 35 bis 39 SGB VI, die die verschiedenen Altersrentenarten und mögliche Abschläge regeln. Darüber hinaus bestimmen Übergangsregelungen, ab welchem Geburtsjahr welche Altersgrenzen gelten. Die Deutsche Rentenversicherung überprüft bei jedem Antrag individuell, ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Hinzuverdienstgrenzen

Wer vorzeitig in Rente geht, darf seit dem 1. Januar 2023 unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass der Verdienst die Rentenhöhe mindert. Die früher geltenden Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten entfallen. Wenn Sie also Einkommen aus einer Beschäftigung erzielen, wird Ihre Altersrente nicht mehr gekürzt.

Anders ist die Situation bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Hier gelten weiterhin Hinzuverdienstgrenzen, die der Gesetzgeber jährlich anpasst. Überschreiten Sie diese Grenze, zahlt die Rentenversicherung weniger Erwerbsminderungsrente. Im Jahr 2026 liegt die Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen Erwerbsminderungsrente bei 20.764 Euro. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung wird die Grenze individuell berechnet und liegt mindestens bei 41.528 Euro.

Vorteile und Nachteile eines frühen Ruhestands

VorteileNachteile
Früher Ruhestand und mehr FreizeitMögliche dauerhafte Rentenabschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn
Entlastung bei körperlich oder psychisch belastender ArbeitGeringeres Einkommen und reduzierter Rentenanspruch
Möglichkeit, neue Lebensziele oder Hobbys zu verfolgenEingeschränkte finanzielle Flexibilität im Alter
Kombination mit Teilzeit oder Minijob möglichGgf. höhere Abgaben bei zusätzlichem Einkommen

So beantragen Sie die Frührente

  1. Anspruch prüfen: Klären Sie frühzeitig mit der Deutschen Rentenversicherung, ob Sie die Voraussetzungen für eine Frührente erfüllen. Lassen Sie sich beraten, um mögliche Abschläge oder Alternativen zu verstehen.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Zu den erforderlichen Unterlagen gehören Personalausweis, Versicherungsverlauf, Nachweise über Beschäftigungszeiten und ggf. ärztliche Gutachten.
  3. Antrag stellen: Sie können den Antrag online, schriftlich oder persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Die Behörde empfiehlt, den Antrag mindestens 3 bis 6 Monate bevor Sie in Rente gehen möchten, zu stellen. Längere Bearbeitungszeiten verhindern ansonsten den zeitigen Einstieg in den Ruhestand.
  4. Prüfung und Bescheid: Nach der Prüfung erhalten Sie den Rentenbescheid mit Angaben zu Höhe, Beginn und möglichen Abschlägen.
  5. Zahlungsbeginn: Die erste Rentenzahlung erfolgt in der Regel am Monatsende des Rentenbeginns.

Sonderfall: Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente greift, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Sie unterscheidet zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung, abhängig davon, wie viele Stunden die betroffene Person tatsächlich noch arbeiten kann. Voraussetzung für die Rente aufgrund von Erwerbsminderung ist, dass mindestens 5 Jahre Versicherungszeit bestehen und Sie in den letzten 5 Jahren mindestens in 3 Jahren Pflichtbeiträge gezahlt haben. Die Rente fällt meist niedriger aus als eine Altersrente. Die Deutsche Rentenversicherung kann diese Rente befristen.

Steuerliche Aspekte

Frührentnerinnen und Frührentner müssen ihre Rentenbezüge in der Einkommensteuererklärung angeben. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Wer 2025 in Rente geht, muss 85 Prozent der Rente versteuern. Hinzu kommt, dass weitere Einkünfte, etwa aus Nebenjobs oder Kapitalanlagen, die Steuerlast erhöhen. Steuerfreibeträge, Werbungskostenpauschalen und Sonderausgaben mindern hingegen die Steuerlast. Eine individuelle Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater hilft Ihnen bei komplexen steuerlichen Sachverhalten.

Diese Altersgrenzen gelten bei der regulären Rente

JahrgangRenteneintrittsalter
195765 Jahre 11 Monate
195866 Jahre
195966 Jahre 2 Monate
196066 Jahre 4 Monate
196166 Jahre 6 Monate
196266 Jahre 8 Monate
196366 Jahre 10 Monate
ab 196467 Jahre

Private Vorsorge: Ergänzende Absicherung lohnt sich

Die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Deshalb ist private Altersvorsorge ein wichtiger Baustein für finanzielle Sicherheit im Ruhestand. Möglichkeiten sind private Rentenversicherungen, Riester- oder Rürup-Verträge, betriebliche Altersvorsorge oder Investments in Fonds und ETFs. Wer früh mit regelmäßigem Sparen beginnt, profitiert langfristig von Zinseszinseffekten und steuerlichen Vorteilen. Besonders bei einem geplanten früheren Renteneintritt hilft eine private Vorsorge, Abschläge auszugleichen und Versorgungslücken zu vermeiden. 

FAQs zur Frührente

Grundsätzlich können Sie 2 bis 3 Jahre vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen. Voraussetzung ist, dass Sie die erforderliche Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen. Wer 45 Versicherungsjahre erreicht hat, kann die Rente sogar abschlagsfrei vorzeitig beziehen.

Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, verringert sich Ihre Rente um 0,3 Prozent. Das ergibt einen maximalen Abschlag von 14,4 Prozent bei 48 Monaten. Diese Kürzung gilt dauerhaft und wird nicht mehr ausgeglichen.

Anrechenbar sind Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung, Pflegezeiten und freiwillige Beiträge. Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit oder des Krankengeldbezugs berücksichtigt der Gesetzgeber, je nach Rentenart. Maßgeblich ist vor allem die Summe aller Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Der Antrag erfolgt schriftlich oder online bei der Deutschen Rentenversicherung. Sie sollten ihn spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen. Notwendig sind Personaldokumente, Versicherungsverlauf und Nachweise über Versicherungszeiten.

Die Höhe hängt von Ihren bisherigen Rentenpunkten und möglichen Abschlägen ab. Ein Beispiel: Bei einer regulären Monatsrente von 1.500 Euro führen 14,4 Prozent Abschlag zu etwa 1.284 Euro. Eine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung zeigt, wie sich Ihr individueller Betrag entwickelt.

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