Mehr Zeit für die Familie: Elternzeit als Vater gestalten

Kurz und kompakt

  • Väter können wie Mütter bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen und genießen während dieser Zeit Kündigungsschutz.

  • Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens; mit ElterngeldPlus lässt sich die Dauer für beide Partner bis auf 14 Monate verlängern.

  • Eine frühzeitige Planung mit dem Arbeitgeber sorgt für reibungslose Abläufe und klare Absprachen.

Eine Auszeit für die Familie nehmen

Der Nachwuchs ist da und stellt die junge oder weiter gewachsene Familie vor so manche Herausforderung. Gerade in den ersten Tagen und Wochen müssen sich alle neu kennenlernen und einleben. Eine Auszeit von der Arbeit schafft den nötigen Raum, um das zu gewährleisten. Mütter genießen direkt nach der Geburt den Mutterschutz und schließen nach Ablauf der Mutterschutzfrist häufig direkt ihre Elternzeit an. Doch auch Väter möchten und dürfen sich im Rahmen der Elternzeit voll und ganz dem neuesten Familienmitglied widmen.

Was ist Elternzeit?

Elternzeit bedeutet, dass Sie als Mutter oder Vater Ihre Arbeit für eine bestimmte Zeit ruhen lassen, um sich ganz der Betreuung Ihres Kindes zu widmen. Während dieser Zeit haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, nach Ende der Elternzeit wieder in Ihren Job zurückzukehren. Die Elternzeit soll Familien ermöglichen, die ersten Jahre des Kindes intensiv zu begleiten und gleichzeitig den Arbeitsplatz langfristig zu sichern.

Wie funktioniert die Elternzeit für Väter?

Auch Väter haben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz das Recht, Elternzeit zu nehmen – unabhängig davon, ob die Mutter des Kindes gleichzeitig zu Hause bleibt oder nicht. Väter können die Elternzeit direkt nach der Geburt beginnen oder zu einem späteren Zeitpunkt einsteigen. Im umgangssprachlichen Vaterschaftsurlaub haben Väter dieselben Rechte wie Mütter und können frei entscheiden, ob sie die Zeit am Stück oder in mehreren Abschnitten nehmen. Damit Sie Ihre Elternzeit wie geplant antreten und optimal nutzen können, sollten sie frühzeitig mit ihrem Arbeitgeber über die gewünschte Dauer und den Starttermin sprechen.

Kann man Elternzeit auch ohne Elterngeld nehmen?

Väter können die Elternzeit auch dann beantragen, wenn sie kein Elterngeld beziehen. Das Gesetz knüpft den Anspruch auf Elternzeit nicht an finanzielle Leistungen. Wenn Sie in dieser Zeit auf Einkommen verzichten können oder anderweitige Unterstützung erhalten, können Sie auch die volle Elternzeit ausschöpfen, ohne dass Sie Elterngeld erhalten.

Dauer und Flexibilität der Elternzeit

Als Vater können Sie für jedes Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Diese Zeit dürfen Sie flexibel gestalten: So ist es möglich, insgesamt 24 Monate auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag Ihres Kindes zu verschieben. Dadurch lassen sich Kita-, Grundschulstart oder besondere Lebensphasen gezielt begleiten. Die Elternzeit müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Innerhalb der ersten 3 Lebensjahre gilt eine Anmeldefrist von 7 Wochen, bei der sogenannten verschobenen Elternzeit bis zum achten Geburtstag sind es 13 Wochen.

Für die ersten beiden Lebensjahre legen Sie sich bei der Antragstellung verbindlich fest. Spätere Änderungen sind nur möglich, wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt. Sie können Ihre Elternzeit in bis zu 3 Abschnitte aufteilen. Eine feinere Aufteilung in mehr Abschnitte ist ebenfalls nur möglich, wen Ihr Arbeitgeber einverstanden ist. Einen dritten Abschnitt, der zeitlich in den Zeitraum nach dem dritten Geburtstag fällt, darf ein Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Eine möglichst frühe Planung sichert Ihnen und Ihrem Arbeitgeber daher eine problemlose Elternzeit.

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Was spricht für die Elternzeit als Vater?

Die Elternzeit gibt Ihnen als Vater die Chance, von Anfang an eine aktive Rolle im Familienleben zu übernehmen. Sie verbringen intensive Zeit mit Ihrem Kind, bauen eine enge Bindung auf und entlasten gleichzeitig Ihre Ehefrau oder Partnerin. Viele Väter berichten, dass sie in dieser Phase Alltagsroutinen mitgestalten und ein neues Verständnis für die Bedürfnisse der Familie entwickeln. Zudem gibt Ihnen die Auszeit Raum, eigene Prioritäten zu überdenken und neue Energie für den Job zu sammeln. Die Entscheidung für die Elternzeit stärkt also nicht nur Ihr Familienleben, sondern kann auch Ihre persönliche Entwicklung voranbringen.

Welche Rechte habe ich als Vater in Elternzeit?

Während der Elternzeit genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen in der Zeit nur aus sehr schwerwiegenden Gründen kündigen. Dieser Schutz greift, sobald Sie Ihre Elternzeit anmelden und gilt bis zum Ende des Vaterschaftsurlaubs. So können Sie sich auf Ihre Familie konzentrieren, ohne Angst vor beruflichen Nachteilen zu haben. Gleichzeitig gelten für Sie besondere Arbeitsschutzrechte: Sie dürfen  während der Elternzeit auch Ihre Arbeitszeit reduzieren und in Teilzeit zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Der Arbeitgeber kann dies nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Auf diese Weise lassen sich Familie und Beruf flexibel verbinden. Finanziell unterstützt Sie das Elterngeld.

Wie viel Geld bekommt der Vater in der Elternzeit?

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Mit dem Basiselterngeld erhalten Sie in der Regel 65 bis 67 Prozent Ihres vorherigen Nettoeinkommens. Ist Ihr Einkommen sehr niedrig, kann die Ersatzrate bis auf 100 Prozent steigen. Der Mindestsatz beträgt 300 Euro, der Höchstsatz 1.800 Euro im Monat. Besonders attraktiv sind die Partnermonate: Wenn beide Elternteile mindestens 2 Monate Elternzeit nehmen, verlängert sich der Anspruch auf Zahlung des Elterngeldes auf bis zu 14 Monate. Noch flexibler ist das ElterngeldPlus. Damit können Sie länger Leistungen beziehen, wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Der Partnerschaftsbonus gewährt Ihnen und Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner sogar zusätzliche Monate, wenn Sie beide parallel zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Beispielrechnung für das Elterngeld

Verdienen Sie netto 2.200 Euro im Monat, liegt der Elterngeldsatz bei 65 Prozent. Sie erhalten also Elterngeld in Höhe von 1.430 Euro. Arbeiten Sie während der Elternzeit in Teilzeit, verrechnet sich der Anspruch mit Ihrem Verdienst. Dadurch fällt die Summe, die Sie erhalten unter Umständen niedriger aus. Entscheidend ist daher, wie Sie die verschiedenen Modelle – Basiselterngeld oder ElterngeldPlus – mit Ihrer beruflichen Situation kombinieren und wann Sie mit einer Teilzeitbeschäftigung anfangen.

Elterngeldquote ist abhängig vom Nettoeinkommen

Bis zu einem Nettoeinkommen von 1.200 Euro liegt die Quote bei 67 Prozent, ab 1.240 Euro bei 65 Prozent. Dazwischen liegt ein sogenannter Übergangsbereich, in dem der Wert langsam absinkt.

Elternzeit als Vater beantragen

Ihre Elternzeit müssen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber beantragen und eigenhändig unterschrieben. Eine E-Mail oder ein Anruf genügt nicht. Geben Sie an, wann genau Sie mit der Elternzeit beginnen möchten und wie lange Sie die Auszeit nehmen wollen. Die Fristen sind klar geregelt: Der Antrag muss spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Start beim Arbeitgeber eingehen. Wenn Sie Ihre Elternzeit direkt nach der Geburt nehmen möchten, planen Sie am besten frühzeitig und beantragen Sie die berufliche Auszeit zum voraussichtlichen Geburtsdatum. Stimmen Sie die Details rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber ab, damit es keine Missverständnisse gibt.

Selbstständige und Väter in Teilzeit

Auch selbständige Väter können Elternzeit nehmen, denn das Gesetz macht hier keinen Unterschied zu Angestellten. Allerdings stehen Sie als selbständiger Vater vor der Herausforderung, Ihre Arbeit selbst zu organisieren und Aufträge so zu planen, dass sie mit der Kinderbetreuung vereinbar sind. Ein komplettes Ruhen der Tätigkeit ist möglich, aber in der Praxis oft schwer umzusetzen. Viele Selbstständige reduzieren deshalb nur den Umfang und nutzen ergänzend das ElterngeldPlus. Auch wenn Sie in Teilzeit arbeiten, greift das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.

Was ist der Unterschied von Elternzeit und Elterngeld?

Elternzeit und Elterngeld sind zwei getrennte Leistungen, die aber oft miteinander kombiniert sind. Elternzeit bedeutet, dass Sie Ihre Arbeit für bis zu 3 Jahre unterbrechen oder stark reduzieren dürfen, ohne Ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Das Elterngeld hingegen ist eine finanzielle Leistung, um Sie während der Elternzeit zu unterstützen. Es ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens und soll die Familie in dieser Zeit absichern. Kurz gesagt: Elternzeit ist die Freistellung vom Job, Elterngeld die finanzielle Hilfe, die diese Auszeit in der Praxis ermöglicht, wenn das Erwerbseinkommen wegfällt.

FAQs zur Elternzeit für Väter

Sie sollten die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Wenn Sie mehr als 2 Jahre Elternzeit am Stück planen, müssen Sie den Zeitraum direkt am Anfang verbindlich festlegen. Eine nachträgliche Änderung ist nur möglich, wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt.

Ihr Arbeitsplatz bleibt während der Elternzeit rechtlich geschützt. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen in dieser Zeit nicht kündigen. Nach dem Ende der Elternzeit haben Sie Anspruch darauf, in Ihren Job zurückzukehren oder eine gleichwertige Stelle zu übernehmen.

Als Vater können Sie bis zu 12 Monate Basiselterngeld erhalten. Wenn die Mutter mindestens 2 Monate Elternzeit übernimmt, stehen Ihnen gemeinsam 14 Monate zu. Mit ElterngeldPlus können Sie die Bezugsdauer verdoppeln, allerdings bei halbierter monatlicher Auszahlung.

Das Basiselterngeld zwischen 65 und 100 Prozent Ihres vorherigen Einkommens für bis zu 12 Monate und bis maximal 1.800 Euro Elterngeld pro Monat. Die exakte Quote richtet sich nach der Höhe Ihres Nettoeinkommens. ElterngeldPlus läuft bis zu 24 Monate, dafür erhalten Sie aber nur die Hälfte des monatlichen Betrags. 

Ja, Sie dürfen in der Elternzeit zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dadurch sichern Sie sich ein Einkommen. Wenn Sie Elterngeld beziehen, wird Ihr Einkommen mit dem Elterngeld verrechnet. Gleichzeitig bleiben Sie im Beruf eingebunden. Viele Väter kombinieren diese Möglichkeit mit ElterngeldPlus.

Nein, Ihr Arbeitgeber kann die Elternzeit grundsätzlich nicht ablehnen. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, solange Sie die Fristen einhalten. Nur bei der Teilzeitarbeit während der Elternzeit kann es Einschränkungen geben, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen.

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