Als Vater können Sie für jedes Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Diese Zeit dürfen Sie flexibel gestalten: So ist es möglich, insgesamt 24 Monate auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag Ihres Kindes zu verschieben. Dadurch lassen sich Kita-, Grundschulstart oder besondere Lebensphasen gezielt begleiten. Die Elternzeit müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Innerhalb der ersten 3 Lebensjahre gilt eine Anmeldefrist von 7 Wochen, bei der sogenannten verschobenen Elternzeit bis zum achten Geburtstag sind es 13 Wochen.
Für die ersten beiden Lebensjahre legen Sie sich bei der Antragstellung verbindlich fest. Spätere Änderungen sind nur möglich, wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt. Sie können Ihre Elternzeit in bis zu 3 Abschnitte aufteilen. Eine feinere Aufteilung in mehr Abschnitte ist ebenfalls nur möglich, wen Ihr Arbeitgeber einverstanden ist. Einen dritten Abschnitt, der zeitlich in den Zeitraum nach dem dritten Geburtstag fällt, darf ein Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Eine möglichst frühe Planung sichert Ihnen und Ihrem Arbeitgeber daher eine problemlose Elternzeit.