Was bei der Bauabnahme zählt: Checkliste, Tipps & Protokoll

Kurz und kompakt

  • Die Bauabnahme schließt die Bauphase ab und überträgt die Verantwortung für Schäden auf Sie als abnehmende Person. Deshalb sollten Sie das Gebäude sorgfältig prüfen, bevor Sie unterschreiben.

  • Ein Abnahmeprotokoll sichert Ihre Ansprüche auf Nachbesserung. Halten Sie alle erkennbaren Mängel schriftlich fest. Denn nach der Abnahme liegt die Beweislast bei Ihnen.

  • Technik, Dämmung und Fassade – alles gehört auf den Prüfstand. Kontrollieren Sie nicht nur sichtbare Oberflächen, sondern auch Heizung, Elektrik, Lüftung und die gesamte Gebäudehülle.

Die Bauabnahme - ein wichtiger Meilenstein

Nach einer langen Bauphase markiert die Bauabnahme bei jedem Immobilienprojekt einen wichtigen Schlusspunkt: die sogenannte Abnahmereife. Zugleich ist die Abnahme ein Schlüsselmoment für Haftungsfragen. Mit einer guten Planung sind Sie für diesen Meilenstein bestens gerüstet.

Was ist eine Bauabnahme und warum ist diese wichtig?

Die Bauabnahme ist ein formeller Schritt am Ende eines Bauprojekts. Sie bestätigt, dass das Bauunternehmen die Immobilie vertragsgemäß fertiggestellt hat und bildet die Grundlage für den sogenannten „Übergang von Nutzen und Gefahr“. Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt tragen Sie als abnehmende Person die Verantwortung für das Bauwerk, inklusive möglicher Schäden oder Risiken. Gleichzeitig beginnt mit der Abnahme die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Die Bauabnahme erfolgt nach Abschluss aller Bauarbeiten, aber noch vor dem Einzug oder der Inbetriebnahme – also bevor das Gebäude tatsächlich genutzt wird. Im Rahmen dieser sogenannten Bauendkontrolle prüfen die beteiligten Parteien gemeinsam die ausgeführten Arbeiten, halten mögliche Mängel schriftlich fest und dokumentieren das Ergebnis in einem Abnahmeprotokoll. Eine Vorbegehung ist zudem möglich, um noch vor der offiziellen Bauabnahme auf wichtige Aspekte einzugehen.

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Vertragliche Regelungen zur Bauabnahme

Die Bauabnahme ist rechtlich genau geregelt. Grundlage ist § 640 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der die Abnahmepflicht und ihre rechtlichen Folgen beschreibt. Man unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Arten und Abläufen der Bauabnahme. Technische Abnahmen betreffen einzelne Gewerke und erfolgen meist durch Fachleute. Die behördliche Abnahme prüft, ob das Bauwerk den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, beispielsweise beim Brandschutz. Die sogenannte rechtsgeschäftliche Abnahme findet zwischen Bauunternehmen und zukünftigen Hausbesitzenden statt und entscheidet darüber, ob das Bauwerk vertragsgemäß ist. Je nach Ablauf unterscheidet man zusätzlich zwischen einer förmlichen Abnahme mit schriftlichem Protokoll und einer fiktiven Abnahme, die nach Ablauf einer gesetzten Frist automatisch eintritt. Zudem gibt es noch die sogenannte stillschweigende Abnahme, die eintritt, wenn Sie das Bauwerk ohne ausdrückliche Zustimmung in Gebrauch nehmen.

Wie wichtig ist das Abnahmeprotokoll?

Ein Abnahmeprotokoll ist bei der Bauabnahme unverzichtbar. Es dokumentiert den Zustand des Bauwerks zum Zeitpunkt der Abnahme und listet alle erkannten Mängel auf. Nach den Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) muss es unter anderem den genauen Abnahmetermin, die beteiligten Personen, eine Beschreibung der Leistungen, die festgestellten Mängel sowie gegebenenfalls Nachbesserungsfristen erfassen. Auch Vorbehalte, etwa wegen nicht ausgeführter Arbeiten, sind darin vermerkt. Für Sie ist das Protokoll besonders wichtig, weil sich mit der Abnahme die Beweislast ändert. Vor der Abnahme liegt die Beweispflicht, dass keine Mängel bestehen, beim Bauunternehmen. Danach liegt die Beweislast bei Ihnen. Mängel sollten Sie daher unbedingt vor oder während der Abnahme schriftlich dokumentieren.

Eine ordentliche Abnahme

Wenn Sie Ihre Immobilie in Gebrauch nehmen, kann das rechtlich als stillschweigende Abnahme gelten. Scheuen Sie den Aufwand daher nicht und bestehen Sie im Zweifelsfall auf eine ordentliche Abnahme.

Rechte, Pflichten und Abnahme

Ein erstes wichtiges Recht betrifft die Abnahmeverweigerung. Sie haben das Recht, die Abnahme zu verweigern, wenn wesentliche Mängel sichtbar sind. In weniger gravierenden Fällen nehmen Sie die Bauleistung unter Vorbehalt ab und sichern sich damit bestimmte Ansprüche auf Nachbesserung. Gleichzeitig sind Sie dazu verpflichtet, die Abnahme fristgerecht durchzuführen und nach erfolgreicher Abnahme den vereinbarten Werklohn zu zahlen. Das Bauunternehmen wiederum muss im Streitfall beweisen, dass es alle vertraglich geschuldeten Leistungen ordnungsgemäß und mängelfrei erbracht hat. Um diese Bewertung fachlich abzusichern, können Sie einen fachkundigen Prüfenden hinzuziehen. Unabhängig von dieser privaten Übergabe zwischen Ihnen und dem Bauunternehmen bewertet das zuständige Bauamt, ob das Gebäude mit der erteilten Baugenehmigung übereinstimmt.

Checkliste für die Bauabnahme

Rohbau und Außenhülle

  • Mauerwerk und Putz: Ist das Mauerwerk frei von Rissen und Abplatzungen und ist der Putz gleichmäßig aufgetragen?
  • Dachdeckung: Sind alle Dachziegel oder -platten vollständig und dicht verlegt, um Wassereintritt zu verhindern?
  • Fenster: Sind die Fenster korrekt eingebaut und schließen dicht, um Wärmeverlust und Feuchtigkeit zu vermeiden?
  • Fassade: Ist die Fassade sauber, gleichmäßig  und ohne sichtbare Schäden? 
  • Dämmung: Ist die Dämmung lückenlos angebracht und deckt sie alle vorgesehenen Bereiche ab?
  • Außenanlagen: Sind die Wege, Zufahrten und die Entwässerung ordnungsgemäß fertiggestellt und funktional?

Technische Gebäudeausstattung

  • Heizung: Ist die Heizung funktionstüchtig und sind alle Anschlüsse korrekt ausgeführt?
  • Lüftungsanlage: Läuft die Lüftungsanlage einwandfrei und sind alle Komponenten richtig installiert?
  • Sanitär: Sind die Sanitäranlagen dicht und alle Armaturen sauber verbaut?
  • Elektroinstallation: Sind alle Schalter, Steckdosen und Leitungen sicher installiert und funktionsfähig?

Helfende Expertise

Als Laie können Sie viele der technischen Anlagen und baulichen Elemente kaum überprüfen. Holen Sie sich im Zweifel lieber eine Fachkraft dazu – selbst wenn Sie dafür etwas Geld in die Hand nehmen müssen.

Tipps für eine erfolgreiche Bauabnahme

Planen Sie die Bauabnahme frühzeitig und stimmen Sie den Termin dafür rechtzeitig mit allen Beteiligten ab. Prüfen Sie alle Unterlagen wie Baupläne und technische Nachweise im Vorfeld sorgfältig. Sorgen Sie außerdem für eine klare Kommunikation zwischen Ihnen, den Bauunternehmen und den beteiligten Behörden, um Missverständnisse zu vermeiden. Nutzen Sie außerdem die Gelegenheit der Abnahme, um offene Fragen direkt vor Ort zu klären. Setzen Sie konkrete Fristen für die Nachbesserung, falls Mängel auftreten. Um das professionell bewerten zu lassen, führen Sie die Abnahme am besten gemeinsam mit einem fachkundigen Dienstleistungsunternehmen durch. Das ist zwar ein Kostenpunkt, spart im Zweifel aber hohe Kosten für spätere Rechtstreitigkeiten.

FAQs zur Bauabnahme

Für die Bauabnahme sollten Sie alle relevanten Unterlagen bereithalten, darunter Baugenehmigungen, Baupläne, Prüfberichte und Nachweise über ausgeführte Arbeiten. Diese Dokumente erleichtern die Kontrolle und helfen, die Einhaltung der vertraglichen und rechtlichen Vorgaben sicherzustellen.

Das Abnahmeprotokoll bringen Sie als abnehmende Person mit und füllen es vor Ort aus. Wenn Sie professionelle Unterstützung beratend zur Seite ziehen, bringt diese häufig ein Protokoll mit. Gängige Mustervorlagen finden Sie im Internet.

Die Kosten für eine Bauabnahme hängen vom Umfang des Projekts und davon ab, ob externe Unterstützung hinzugezogen wird. Generell verlangen Bauunternehmen keine Extrakosten für die Bauabnahme. 

Eine gesetzliche Pflicht zur Bauabnahme besteht nicht immer. Die meisten Bauverträge enthalten aber in der Regel einen Abschnitt zur Abnahme. Die Abnahme markiert den offiziellen Abschluss der Bauleistung, ist entscheidend für die Übernahme des Gebäudes und macht die Zahlung fällig.

Vor der Bauabnahme müssen Bauunternehmen nachweisen, dass die erbrachten Leistungen mängelfrei sind. Nach der Abnahme liegt die Beweislast bei Ihnen. Das heißt: Sie müssen im Zweifel nachweisen, dass ein Mangel bereits beim Bau und vor der Abnahme bestand. Das ist kompliziert und führt regelmäßig zu hohen Kosten.

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