Ein Abnahmeprotokoll ist bei der Bauabnahme unverzichtbar. Es dokumentiert den Zustand des Bauwerks zum Zeitpunkt der Abnahme und listet alle erkannten Mängel auf. Nach den Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) muss es unter anderem den genauen Abnahmetermin, die beteiligten Personen, eine Beschreibung der Leistungen, die festgestellten Mängel sowie gegebenenfalls Nachbesserungsfristen erfassen. Auch Vorbehalte, etwa wegen nicht ausgeführter Arbeiten, sind darin vermerkt. Für Sie ist das Protokoll besonders wichtig, weil sich mit der Abnahme die Beweislast ändert. Vor der Abnahme liegt die Beweispflicht, dass keine Mängel bestehen, beim Bauunternehmen. Danach liegt die Beweislast bei Ihnen. Mängel sollten Sie daher unbedingt vor oder während der Abnahme schriftlich dokumentieren.