Die Höhe einer Indexmiete bemisst sich an den Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland. Das Statistische Bundesamt ermittelt den Preisindex für die Lebenshaltung und veröffentlicht ihn auf seiner Webseite in Form des Verbraucherpreisindexes (VPI). Die Veränderung des VPI zum Vorjahresmonat bzw. Vorjahr wird als Teuerungsrate oder als Inflationsrate bezeichnet. Erhöht sich der VPI, steigt die Indexmiete im selben Verhältnis. Bei Mietwohnungen, deren Mietvertrag eine Indexmiete vorsieht, ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Mieter rechtzeitig in Textform über die Mieterhöhung zu informieren. Zwischen zwei Mieterhöhungen muss mindestens ein Jahr liegen.
Lange waren Indexmieten vor allem bei gewerblichen Immobilien und weniger bei privaten Wohnungen üblich. Dies lag daran, dass gerade in Ballungszentren die Verbraucherpreise langsamer stiegen als die ortsüblichen Mieten. Im Jahr 2020 lag der Gesamtanteil von Index- und Staffelmieten noch bei rund zehn Prozent. Seitdem werden sie immer beliebter. Laut dem Mieterverein Hamburg beinhalten aktuell fast die Hälfte aller neuen Mietverträge in deutschen Großstädten eine Index- oder Staffelmietklausel.
Beide Vertragsparteien müssen sich schriftlich auf eine Indexmiete einigen. Diese Klausel lässt sich auch später durch eine Vertragsergänzung hinzufügen. Für Mieter hat die Indexmiete den Vorteil, dass es zu keinen Mieterhöhungen auf Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel oder aufgrund von Modernisierungen kommt. Gesetzlich vorgeschriebene Sanierungsmaßnahmen stellen dabei allerdings eine Ausnahme dar. Nachteilig für Mieter ist, dass die Indexmiete in der Regel jährlich steigt.