Sparkonto

Weil jeder Mensch Sicherheit braucht

Mit einem Sparkonto können Sie Geld für Ihre Wünsche ansparen – und das ganz flexibel. Sie bestimmen, wann und wie viel Geld Sie zurücklegen. Über Ihr angespartes Vermögen können Sie jederzeit frei verfügen.

Ihre Vorteile mit einem Sparkonto

  • Sichere Geldanlage mit minimalem Risiko
  • Jederzeit Einzahlungen möglich
  • Keine vorgegebene Laufzeit
  • Ohne Kündigung über bis zu 2.000 Euro monatlich verfügen

Vermögen: Verständlich erklärt von den Volksbanken Raiffeisenbanken

Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (BVR) (Stand: Juni 2017)

Das Sparkonto: einfach, sicher und risikofrei

Sie wollen für Ihren nächsten Urlaub Geld ansparen? Sie planen eine größere Anschaffung? Oder Sie haben gern ein finanzielles Polster für Notfälle? Dann ist ein Sparkonto das Richtige für Sie. Denn darauf können Sie Ihr Geld einfach und risikofrei anlegen. Der Zeitpunkt und die Höhe Ihrer Einzahlungen sind frei wählbar. Auch die Einzahlung kleiner Geldbeträge ist möglich. Die Laufzeit bestimmen Sie selbst. Das Sparkonto erfreut sich nicht ohne Grund bereits seit Jahrzehnten großer Beliebtheit als sichere Anlageform.

Geld abheben vom Sparkonto

Wenn Sie Geld für die Finanzierung Ihrer Wünsche benötigen, dann heben Sie den Betrag einfach von Ihrem Sparkonto ab – ohne Kündigung. Sie können jeden Monat einen Betrag von bis zu 2.000 Euro abheben.1

Sparkonto eröffnen

Besuchen Sie Ihre Bank vor Ort, um ein Sparkonto zu eröffnen. Auch das Sparen für Kinder oder Enkelkinder ist mit einem Sparkonto möglich. Bringen Sie die Nachwuchssparer mit in die Filiale, um gemeinsam ein Kindersparkonto zu eröffnen. So können die Kleinen einen Teil ihres Taschengelds ansparen und sich erste Wünsche erfüllen. Ein Bankberater steht Ihnen bei Fragen zur Seite.

Informieren Sie sich jetzt über Zinsen und Konditionen beim Sparkonto.

Auf dem Sparkonto sicher und flexibel Geld ansparen, wann und wie viel Sie wollen.

Fragen und Antworten zum Sparkonto

Wie hoch sind die Zinsen für das Sparkonto bei meiner Volksbank Raiffeisenbank?

Konkrete Angebote, Konditionen und Informationen finden Sie in einer unserer über 7.500 Filialen oder auf der Internetseite Ihrer Volksbank Raiffeisenbank. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl oder einen Ort in die Filialsuche ein und Ihnen werden alle Informationen zu Ihrer Bank vor Ort angezeigt.

Wie sehen die Kündigungsfristen bei einem Sparkonto aus?

Wenn Sie Ihr Sparkonto auflösen möchten, müssen Sie lediglich eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen betreffen Sie nur, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Raiffeisenbank führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag – fällt auch keine Kirchensteuer an.

Werden Zinserträge vom Sparkonto versteuert?

Zinserträge unterliegen der Abgeltungssteuer. Dazu zählen auch die Zinseinnahmen, die Sie durch ein Sparkonto erzielen. Banken führen die fällige Abgeltungssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Kapitalerträge wie zum Beispiel Zinsen bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro für Ledige beziehungsweise 2.000 Euro für Verheiratete steuerfrei. Bis zu diesen Freibeträgen dürfen also keine Steuern abgezogen werden. Zu viel bezahlte Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge können Sie sich über die Steuererklärung rückerstatten lassen. Den Freistellungsauftrag stellen Sie bei Ihrer Bank.

Wie unterscheiden sich Sparbuch und Sparkonto?

Wurde für das Sparkonto eine Sparurkunde in Form eines Buches ausgestellt, so handelt es sich um ein Sparbuch. In dieser Urkunde werden alle Ein- und Auszahlungen sowie die Zinsgutschriften vermerkt. Für die meisten Sparkonten werden heute aber keine Sparbücher mehr ausgegeben, sondern Kontoauszüge ausgestellt.

  1.  Es gelten die Sonderbedingungen für den Sparverkehr Ihrer Bank.

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