Wird Geld per Lastschrift von Konten eingezogen, ist der Abschluss einer Lastschriftinkassovereinbarung durch den Lastschrifteinreicher, also den Zahlungsempfänger, notwendig. Zudem benötigt dieser eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Worum es sich bei der Gläubiger-ID handelt und wo sie sich beantragen lässt, erfahren Sie hier.
Was ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer?
Wissenswertes über das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
Gläubiger-Identifikationsnummer: Definition
Seit dem 1. Februar 2016 gilt europaweit eine einheitliche Form für Zahlungen, die per Überweisung oder Lastschrift erfolgen. Zudem ist für Lastschrifteinreicher eine Gläubiger-Identifikationsnummer verpflichtend. Dabei handelt es sich um eine eindeutige Kennung, die den Zahlungsempfänger bei der Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens identifiziert.
Zahlungspflichtige können anhand der Gläubiger-ID und Referenznummer des Lastschriftmandats prüfen, ob eine für die Kontobelastung notwendige Ermächtigung vorliegt. Zudem lässt sich mit diesen Angaben jede SEPA-Lastschrift, die Sie in Ihren Kontoauszügen oder mithilfe der Umsatzanzeige in Ihrem Online-Banking einsehen können, dem jeweiligen Lastschriftmandat zuordnen. Bei Fragen dazu steht Ihnen Ihre Hausbank zur Seite.
Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer
Die Länge der Gläubiger-Identifikationsnummer variiert je nach Land und kann aus bis zu 35 Zeichen bestehen. In Deutschland ist die Gläubiger-ID 18 Zeichen lang. Sie beginnt mit dem Länderkennzeichen "DE" für Deutschland. Dann folgen eine zweistellige Prüfzahl und eine dreistellige Geschäftsbereichskennung (Creditor Business Code). Letztere besteht aus alphanumerischen Zeichen und ist standardmäßig mit den Buchstaben "ZZZ" belegt. Abschließend folgt eine elfstellige, fortlaufend aufsteigende Nummer, mit der sich der Lastschrifteinreicher identifizieren lässt.
Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen
In Deutschland lässt sich eine Gläubiger-Identifikationsnummer seit März 2008 auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank beantragen. Die Antragstellung zur Zuteilung einer Gläubiger-ID erfolgt rein elektronisch. Eine schriftliche oder telefonische Beantragung ist nicht möglich.