Mit der Wohnungsbauprämie kommen Sie Ihrem Traum vom Eigenheim schneller näher. Denn unter bestimmten Voraussetzungen schießt der Staat jährlich etwas zu Ihrem Bausparvertrag dazu. Lesen Sie hier, wie hoch die staatliche Förderung für Sie ausfällt.
Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss zur Förderung des Eigenkapitalaufbaus für wohnwirtschaftliche Zwecke, meist in Bausparverträgen.
Der Staat fördert zehn Prozent der jährlichen Sparleistung, maximal 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Paare, bei bestimmten Einkommensgrenzen.
Die Prämie kann für den Kauf oder Bau einer Immobilie, Renovierungen, energetische Sanierungen oder für bestimmte Investitionen in Mietwohnungen genutzt werden.
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht mit dem Bruttoeinkommen gleichzusetzen, sondern liegt in den meisten Fällen deutlich darunter. Der Begriff bezeichnet das jährliche Bruttoeinkommen minus Werbungskosten, Vorsorgeausgaben, Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
Mit der Wohnungsbauprämie kommen Sie Ihrem Traum vom Eigenheim schneller näher. Denn unter bestimmten Voraussetzungen schießt der Staat jährlich etwas zu Ihrem Bausparvertrag dazu. Lesen Sie hier, wie hoch die staatliche Förderung für Sie ausfällt.
Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss für wohnwirtschaftliche Zwecke. Sie unterstützt den Eigenkapitalaufbau. Meistens fließt das Geld in einen Bausparvertrag. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Gezahlt wird die Wohnungsbauprämie ab einem Sparbetrag von mindestens 50 Euro im Jahr. Der Staat fördert privates Wohneigentum mit zehn Prozent des eingezahlten Sparbeitrags. Allerdings gelten Einkommensgrenzen: Alleinstehende dürfen bis zu 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen erreichen, verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Personen bis zu 70.000 Euro im Jahr. Ledige kommen so auf eine Höchstprämie von 70 Euro im Jahr, Paare auf 140 Euro.
Alleinstehend | Verheiratet / Verpartnert | |
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Höhe der Prämie in Prozent der Sparleistung | 10 Prozent | 10 Prozent |
Grenze für das zu versteuernde Jahreseinkommen | 35.000 Euro | 70.000 Euro |
Jährlich geförderte Sparleistung | 700 Euro | 1.400 Euro |
Maximal mögliche Prämie | 70 Euro | 140 Euro |
Anspruch auf eine Förderung durch die Wohnungsbauprämie haben Sie, wenn
Sparer | Zu versteuerndes Einkommen pro Monat | Sparbetrag | Wohnungsbauprämie |
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Markus (alleinstehend) | 32.000 Euro | 65 Euro pro Monat (780 Euro im Jahr) | 70 Euro im Jahr (10 Prozent von maximal 700 Euro) |
Sparerinnen | Zu versteuerndes Einkommen pro Monat | Sparbetrag | Wohnungsbauprämie |
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Marie und Elena (verheiratet) | 65.000 Euro | 150 Euro im Monat (1.800 im Jahr) | 140 Euro im Jahr (10 Prozent von maximal 1.400 Euro im Jahr) |
Die Wohnungsbauprämie darf für verschiedene wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden:
Normalerweise muss die Wohnungsbauprämie für wohnwirtschaftliche Zwecke, wie den Kauf oder Bau einer Immobilie, genutzt werden. Das gilt jedoch nicht für Bausparerinnen und Bausparer, die ihren Vertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen haben. Junge Bausparende können ihre angesammelten prämienbegünstigten Sparbeträge nach Ablauf einer siebenjährigen Bindungsfrist frei verwenden. Eine wohnwirtschaftliche Verwendung müssen sie nicht nachweisen.
Sie können die Wohnungsbauprämie rückwirkend beantragen, falls Sie schon einen Bausparvertrag abgeschlossen haben. Das ist für bis zu zwei Jahre nach dem jeweiligen Sparjahr möglich. Sie können die Prämie online oder mit einem Formular der Bausparkasse beantragen.