Wohnungsbauprämie: Einkommensgrenzen und Voraussetzungen

Kurz und kompakt

  • Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss zur Förderung des Eigenkapitalaufbaus für wohnwirtschaftliche Zwecke, meist in Bausparverträgen.

  • Der Staat fördert zehn Prozent der jährlichen Sparleistung, maximal 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Paare, bei bestimmten Einkommensgrenzen.

  • Die Prämie kann für den Kauf oder Bau einer Immobilie, Renovierungen, energetische Sanierungen oder für bestimmte Investitionen in Mietwohnungen genutzt werden.

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Wichtig

Das zu versteuernde Einkommen ist nicht mit dem Bruttoeinkommen gleichzusetzen, sondern liegt in den meisten Fällen deutlich darunter. Der Begriff bezeichnet das jährliche Bruttoeinkommen minus Werbungskosten, Vorsorgeausgaben, Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

Der Staat belohnt Bausparen mit der Wohnungsbauprämie

Mit der Wohnungsbauprämie kommen Sie Ihrem Traum vom Eigenheim schneller näher. Denn unter bestimmten Voraussetzungen schießt der Staat jährlich etwas zu Ihrem Bausparvertrag dazu. Lesen Sie hier, wie hoch die staatliche Förderung für Sie ausfällt.

Geschenk vom Staat: für Paare bis zu 140 Euro im Jahr

Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss für wohnwirtschaftliche Zwecke. Sie unterstützt den Eigenkapitalaufbau. Meistens fließt das Geld in einen Bausparvertrag. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Gezahlt wird die Wohnungsbauprämie ab einem Sparbetrag von mindestens 50 Euro im Jahr. Der Staat fördert privates Wohneigentum mit zehn Prozent des eingezahlten Sparbeitrags. Allerdings gelten Einkommensgrenzen: Alleinstehende dürfen bis zu 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen erreichen, verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Personen bis zu 70.000 Euro im Jahr. Ledige kommen so auf eine Höchstprämie von 70 Euro im Jahr, Paare auf 140 Euro.

Einkommensgrenzen beachten: So viel Förderung ist möglich

 
 AlleinstehendVerheiratet / Verpartnert
Höhe der Prämie in Prozent
der Sparleistung
10 Prozent10 Prozent
Grenze für das zu versteuernde Jahreseinkommen35.000 Euro70.000 Euro
Jährlich geförderte Sparleistung 700 Euro1.400 Euro
Maximal mögliche Prämie70 Euro140 Euro

Die Voraussetzungen auf einen Blick

Anspruch auf eine Förderung durch die Wohnungsbauprämie haben Sie, wenn

  • Sie mindestens 16 Jahre alt sind,
  • Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland bzw. eine Steuernummer in Deutschland haben,
  • Ihr zu versteuerndes jährliches Einkommen unter der Einkommensgrenze liegt,
  • Sie einen Bausparvertrag oder Anteile an Bau- und Wohnungsgenossenschaften mit mindestens 50 Euro im Jahr besparen,
  • der Vertrag mindestens sieben Jahre läuft.

Rechenbeispiel: So unterstützt die Wohnungsbauprämie beim Bausparen

SparerZu versteuerndes Einkommen pro MonatSparbetragWohnungsbauprämie
Markus (alleinstehend)32.000 Euro65 Euro pro Monat (780 Euro im Jahr)70 Euro im Jahr (10 Prozent von maximal 700 Euro)
SparerinnenZu versteuerndes Einkommen pro MonatSparbetragWohnungsbauprämie
Marie und Elena (verheiratet)65.000 Euro150 Euro im Monat (1.800 im Jahr)140 Euro im Jahr (10 Prozent von maximal 1.400 Euro im Jahr)

So beantragen Sie die Wohnungsbauprämie

  1. Am Anfang des Jahres sendet Ihnen der Anbieter Ihres Bausparvertrages den Antrag auf die Wohnungsbauprämie zusammen mit Ihrem Kontoauszug zu. Sie können den Antrag aber auch über das OnlineBanking oder in der VR Banking App stellen.
  2. Schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an Ihre Bausparkasse zurück. Denken Sie daran, dass Sie die Prämie auch noch zwei Jahre rückwirkend beantragen können.
  3. Die Auszahlung erfolgt, wenn der Bausparvertrag zugeteilt und die wohnwirtschaftliche Nutzung nachgewiesen wurden. Die Prämie wird direkt auf das Bausparkonto überwiesen.

Diese Unterlagen werden benötigt

Verwendungszwecke der Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie darf für verschiedene wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden:

  • Kauf oder Bau einer Immobilie: Die Prämie unterstützt den Erwerb von Bauland oder einer Immobilie. Auch der Kauf von Wohnrechten, beispielsweise bei Genossenschaften oder in einem Seniorenheim, ist erlaubt.
  • Bauliche Maßnahmen: Dazu gehören Umbauten, Renovierungen oder Modernisierungen, die den Wohnkomfort erhöhen oder den Wert der Immobilie steigern, beispielsweise im Bereich der Barrierefreiheit.
  • Energetische Sanierung: Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Dämmung, Austausch von Fenstern oder die Installation moderner Heizsysteme, können ebenfalls durch die Wohnungsbauprämie gefördert werden.
  • Mieterinnen und Mieter profitieren: Auch für sie kann sich ein Bausparvertrag lohnen. Sie können die Wohnungsbauprämie und das Sparguthaben in eine gemietete Immobilie investieren. Beispiele dafür sind der Kauf einer Einbauküche, der Bau eines Kamins, die Ausstattung mit Smart-Home-Technik, die Installation einer Alarmanlage oder der Einbau einer Sauna.

Sonderregelung zur freien Verfügung ab dem 25. Lebensjahr

Normalerweise muss die Wohnungsbauprämie für wohnwirtschaftliche Zwecke, wie den Kauf oder Bau einer Immobilie, genutzt werden. Das gilt jedoch nicht für Bausparerinnen und Bausparer, die ihren Vertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen haben. Junge Bausparende können ihre angesammelten prämienbegünstigten Sparbeträge nach Ablauf einer siebenjährigen Bindungsfrist frei verwenden. Eine wohnwirtschaftliche Verwendung müssen sie nicht nachweisen.

Rückwirkende Beantragung der Wohnungsbauprämie

Sie können die Wohnungsbauprämie rückwirkend beantragen, falls Sie schon einen Bausparvertrag abgeschlossen haben. Das ist für bis zu zwei Jahre nach dem jeweiligen Sparjahr möglich. Sie können die Prämie online oder mit einem Formular der Bausparkasse beantragen.

FAQs zur Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie gibt es bereits seit 1952. Mit ihr fördert der Staat Personen, die Wohneigentum kaufen, bauen oder renovieren wollen. Aus diesem Grund wird sie in den meisten Fällen auf Bausparverträge gezahlt. Singles können maximal 70 Euro Prämie im Jahr erhalten, Ehepaare 140 Euro.

Die Wohnungsbauprämie ist zweckgebunden. Das bedeutet, dass sie nur ausgezahlt wird, wenn nachgewiesen ist, dass das angesparte Guthaben im Bausparvertrag für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird. Ist dies nicht der Fall, wird die Wohnungsbauprämie nicht ausgezahlt. Eine Sonderregel gilt für Bausparerinnen und Bausparer, die ihren Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen haben. Sie können nach einer siebenjährigen Frist einmalig frei über das angesparte Guthaben verfügen.

Die Wohnungsbauprämie lohnt sich vor allem für Bausparende, die ihren Vertrag früh abschließen und lange besparen wollen. Zudem sollte die jährlich geförderte Sparleistung von 700 Euro für Alleinstehende und 1400 Euro für Paare erbracht werden, um die maximale Fördersumme zu erhalten.

Neben der Wohnungsbauprämie gibt es noch die Arbeitnehmersparzulage, die das Bausparen unterstützt. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es für die vermögenswirksamen Leistungen (VL), die für den Aufbau von Wohneigentum genutzt werden können. Sie können beide Zulagen nur nutzen, wenn Sie sowohl eigene Sparzahlungen als auch vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto einzahlen. Das heißt, Sie müssen die VL mit Ihrem eigenen Geld aufstocken.

Wenn Ihre Chefin oder Ihr Chef Ihnen bereits vermögenswirksame Leistungen in einen anderen Vertrag, zum Beispiel in einen Aktienfonds oder einen Sparvertrag, zahlt und Sie dafür die Arbeitnehmersparzulage beziehen, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.

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