Die Gesamtkosten des Hauses sagen noch nichts über Ihren Anteil aus. Die Abrechnung muss den verwendeten Verteilerschlüssel nennen und die Berechnung nachvollziehbar darstellen. Prüfen Sie, ob der Mietvertrag Wohnfläche, Verbrauch, Personenzahl oder Wohneinheiten vorgibt. Ist im Mietvertrag nichts vereinbart, verteilt die Vermieterseite die meisten Kosten nach der Wohnfläche. Der erfasste Verbrauch oder eine erfasste Verursachung verlangt, dass die vermietende Partei die Kosten entsprechend nachweist.
Bei einer Verteilung nach Fläche zählt grundsätzlich die tatsächliche Wohnfläche Ihrer Wohnung im Verhältnis zur tatsächlichen Gesamtfläche des Hauses. Vergleichen Sie beide Angaben mit dem Vorjahr und fragen Sie nach, wenn sich Werte ohne erkennbaren Grund ändern. Bei verbrauchsabhängigen Positionen gleichen Sie Zählernummer, Anfangs- und Endstand sowie den Ablesezeitraum ab.
Heiz- und Warmwasserkosten folgen besonderen Regeln. Bei zentralen Anlagen verteilt die Abrechnung in der Regel 50 bis 70 Prozent nach dem erfassten Verbrauch. Der verbleibende Anteil richtet sich nach der Wohn- oder Nutzfläche. Prüfen Sie daher sowohl die Verbrauchswerte als auch den Flächenanteil und achten Sie darauf, dass Brennstoff- oder Wärmekosten nicht doppelt auftauchen.