Damit das Finanzamt Ihr Arbeitszimmer anerkennt und Sie die Kosten steuerlich absetzen dürfen, muss es bestimmte Kriterien erfüllen. Ein Arbeitszimmer gilt als häuslich, wenn es Teil der eigenen Wohnung oder des Wohnhauses ist – auch im Keller oder Dachgeschoss. Entscheidend ist, dass es räumlich deutlich vom Wohnbereich getrennt ist.
Der Raum muss zudem als Büro eingerichtet sein – mit Schreibtisch, Bürostuhl und Arbeitsmaterial. Sie müssen das Arbeitszimmer nahezu ausschließlich beruflich nutzen. Eine private Mitbenutzung ist nur bis zu 10 Prozent erlaubt. Überschreiten Sie diesen Anteil, entfällt die steuerliche Anerkennung des Arbeitszimmers vollständig. Typische Tätigkeiten sind organisatorische, schriftliche, geistige oder kreative Arbeiten, die überwiegend am Schreibtisch erfolgen.