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Beleihungswert und Beleihungsgrenze

Kurz und kompakt

  • Die Bank setzt für Ihre Immobilie einen vorsichtig berechneten Beleihungswert an. Er liegt häufig unter dem aktuellen Marktwert und bildet die Grundlage für Beleihungsgrenze und Beleihungsauslauf.

  • Die Beleihungsgrenze trennt den besonders gut abgesicherten Teil der Finanzierung vom zusätzlichen Finanzierungsbedarf. Ein Darlehen oberhalb dieser Grenze bleibt grundsätzlich möglich, wird aber meist durch die Bank genauer geprüft und kostet Sie in der Regel mehr.

  • Mehr Eigenkapital, weitere Sicherheiten, passende Förderdarlehen, eine zusätzliche Finanzierung oder ein geringerer Finanzierungsbedarf schließen eine Lücke bei der Beleihung. Entscheidend bleibt, ob Monatsrate, Laufzeit, Reserven und Zinsrisiko dauerhaft zu Ihrem Budget passen.

Eine realistische Beleihung finanziert Ihr Immobilienprojekt

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder bauen, können Sie den Kaufpreis meist nicht direkt bezahlen. In der Regel finanzieren Sie über einen Kredit. Doch schnell stellt sich die Frage: Wie viel Geld gewährt die Bank als Kredit für Ihre Immobilie? Eine erste Orientierung bietet Ihnen die Beleihung. Dabei bewertet die Bank das Haus oder die Wohnung nach eigenen, langfristig ausgerichteten Maßstäben. Anschließend vergleicht sie den Finanzierungsbedarf mit diesem sogenannten Beleihungswert. So erkennt sie, welcher Teil des Darlehens besonders gut durch die Immobilie abgesichert ist.

Liegt Ihr Finanzierungsbedarf oberhalb der Beleihungsgrenze, also höher als der Beleihungswert, lehnt die Bank den Kredit nicht automatisch ab. Die Finanzierung braucht dann aber eine andere Struktur oder zusätzliche Sicherheiten. Prüfen Sie zugleich, ob eine höhere Darlehenssumme auch dann tragbar bleibt, wenn Ausgaben steigen oder die Anschlussfinanzierung teurer ausfällt.

Beleihungswert, Beleihungsgrenze und Beleihungsauslauf

Die drei Begriffe Beleihungswert, Beleihungsgrenze und Beleihungsauslauf beschreiben unterschiedliche Kenngrößen einer Kreditprüfung. Der Beleihungswert bewertet die Immobilie vorsichtig. Die Beleihungsgrenze ordnet den Finanzierungsbedarf in Risikobereiche ein. Der Beleihungsauslauf zeigt schließlich, wie hoch das Darlehen im Verhältnis zum Beleihungswert ausfällt.

Der Beleihungswert betrachtet die Immobilie langfristig

Der Marktwert oder Verkehrswert beschreibt den Preis, den eine Immobilie am Bewertungsstichtag voraussichtlich am Markt erzielen würde. Beim Beleihungswert dagegen richtet die Bank den Blick auf die gesamte Kreditlaufzeit. Die Bank berücksichtigt werthaltige Objektmerkmale, die regionale Nachfrage, ob die Immobilie gegebenenfalls anderweitig nutzbar ist und inwieweit der Markt für Ihr Objekt schwankt. Spekulative Preisanteile lässt sie außen vor.

Deshalb liegt der Beleihungswert häufig unter Kaufpreis und Marktwert. Lage, Zustand, Nutzung, Instandhaltungsrückstand, Rechte im Grundbuch und die verfügbaren Vergleichsdaten beeinflussen, wie die Bank Ihre Immobilie bewertet. Ein hoher Kaufpreis bedeutet daher nicht automatisch, dass die Bank diesen Wert als möglichen Kreditbetrag ermittelt.

So ermittelt die Bank den Beleihungswert

Häufig nutzt die Bank mehrere Verfahren, um den Beleihungswert festzustellen. Alternativ nutzt sie eine Methode zur Kontrolle einer anderen:

  • Sachwertverfahren: Die Bank bewertet Grundstück und Gebäude anhand ihrer Herstellungs- und Bodenwerte. Zustand, Alter sowie erforderliche Instandsetzungen fließen in die Rechnung ein.
  • Ertragswertverfahren: Bei vermieteten oder gewerblich genutzten Objekten leitet die Bank den Wert vor allem aus langfristig erzielbaren Erträgen und den laufenden Bewirtschaftungskosten ab.
  • Vergleichswertverfahren: Bei geeigneten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen vergleicht die Bank das Objekt mit hinreichend ähnlichen Immobilien. Aussagekräftige Vergleichspreise sind dafür entscheidend.

Die Beleihungsgrenze ist nicht automatisch die maximale Kreditsumme

Die Beleihungsgrenze bezeichnet den Anteil des Beleihungswerts, den die Bank für besonders gut abgesichert hält. Oberhalb dieser Grenze steigt ihr Risiko, weil bei einem späteren Verkauf weniger Sicherheitspuffer bleibt. Die Bank verlangt für diesen Teil deshalb häufig höhere Zinsen, mehr Eigenkapital oder weitere Sicherheiten.

Es gibt keine einheitliche Prozentgrenze, die an der eine geplante Immobilienfinanzierung scheitert. Steigt der Beleihungsauslauf, so fordern Banken aber in der Regel höhere Sicherheiten oder einen höheren Zins. Zudem gelten teilweise spezielle Regeln. Für die Refinanzierung über Hypothekenpfandbriefe dürfen Pfandbriefbanken beispielsweise nur die ersten 60 Prozent des Beleihungswerts nutzen, um den Kredit zu decken. Hypothekenpfandbriefe sind besonders gesicherte Schuldverschreibungen, die neben einem klassischen Immobilienkredit verwendet werden können. Herausgebende Kreditinstitute sind oft Pfandbriefbanken. Eine Bank darf darüber hinaus finanzieren, bewertet den zusätzlichen Teil jedoch gesondert. Für Ihr Angebot zählen daher die Grenze und die Preisstufen der jeweiligen Bank.

Der Beleihungsauslauf setzt Darlehen und Beleihungswert ins Verhältnis

Der Beleihungsauslauf zeigt, welchen Anteil des Beleihungswerts Sie über das Darlehen finanzieren. Die Bank berechnet ihn mit dieser Formel:

Beleihungsauslauf = Darlehensbetrag / Beleihungswert × 100

Ein niedriger Beleihungsauslauf lässt der Bank einen größeren Sicherheitspuffer und verbessert häufig die Konditionen. Für Sie bedeutet das oft einen niedrigeren Zins. Steigt der Auslauf, trägt die Bank ein größeres Risiko. Die Finanzierung verteuert sich dann möglicherweise oder erfordert mehr Eigenkapital oder Eigenleistungen.

Ein Beispiel macht den zusätzlichen Finanzierungsbedarf sichtbar

Sie kaufen eine Immobilie für 400.000 Euro und bringen 100.000 Euro Eigenkapital in den Kaufpreis ein. Die Bank setzt den Beleihungswert mit 360.000 Euro an. Damit beträgt Ihr Darlehen 300.000 Euro und der Beleihungsauslauf 83,33 Prozent.

RechengrößeBetrag oder RechnungBedeutung
Kaufpreis400.000 EuroPreis, den Sie für die Immobilie zahlen
Beleihungswert360.000 EuroLangfristig angesetzter Sicherheitenwert der Bank
Darlehen300.000 EuroKaufpreis abzüglich des eingebrachten Eigenkapitals
Beleihungsauslauf300.000 / 360.000 × 100 = 83,33 ProzentVerhältnis von Darlehen und Beleihungswert
Angenommene Beleihungsgrenze70 Prozent von 360.000 = 252.000 EuroVereinfachte Annahme für dieses Beispiel
Finanzierungsanteil oberhalb der Grenze300.000 - 252.000 = 48.000 EuroDiesen Anteil bewertet die Bank gesondert

Die 48.000 Euro bilden nicht automatisch eine Lücke in Ihrer Finanzierung, die Sie mit Eigenkapital schließen müssen. Die Bank darf diesen Betrag mitfinanzieren. Gegebenenfalls erfolgt die Finanzierung hier aber zu teureren Konditionen.

Wenn die Beleihungsgrenze nicht ausreicht, haben Sie mehrere Möglichkeiten

Eine tragfähige Lösung schließt nicht nur rechnerisch die Lücke. Grundsätzlich gibt es Möglichkeiten, um die Lücke zu schließen. Wichtig: Sie muss aber auch zu Ihrem Einkommen, Ihren Rücklagen und Ihren weiteren Plänen passen.

Mehr Eigenkapital senkt Darlehen und Beleihungsauslauf

Bringen Sie zusätzliches Eigenkapital ein, sinkt der benötigte Darlehensbetrag. Im Beispiel reduzieren weitere 20.000 Euro Eigenkapital das Darlehen von 300.000 auf 280.000 Euro. Der Beleihungsauslauf fällt dadurch von 83,33 auf 77,78 Prozent. Erreicht er damit eine günstigere Preisstufe der Bank, verbessert das die Konditionen oder verkleinert den teureren Finanzierungsanteil.

Setzen Sie jedoch nicht jede verfügbare Rücklage für Ihre Finanzierung ein. Eine niedrigere Kreditsumme hilft wenig, wenn Sie kurz nach dem Kauf jede ungeplante Rechnung erneut finanzieren müssen.

Weitere Sicherheiten erweitern den Spielraum

Als Sicherheiten für Ihre Finanzierung kommen etwa eine weitere unbelastete Immobilie, verpfändetes Guthaben oder ein Wertpapierdepot infrage. Auch Bürgschaften oder werthaltige Ansprüche prüft die Bank im Einzelfall. Sie setzt dabei meist nicht den vollen Nenn- oder Marktwert an, weil Preise schwanken oder sich Sicherheiten nicht sofort verwerten lassen.

Beziehen Sie eine dritte Person ein, übernimmt sie ein eigenes finanzielles Risiko. Eine Bürgschaft ersetzt deshalb keine tragfähige Monatsrate, die Sie regelmäßig abzahlen. Eine Bürgin oder ein Bürge ist lediglich eine Sicherheit für Ihre Bank. Klären Sie vorab, wann die Bank auf die Sicherheit zugreifen darf und wie sich diese später wieder freigeben lässt.

Förderdarlehen ergänzen das Finanzierungskonzept

Geeignete Förderdarlehen lassen sich häufig mit dem Bankkredit verbinden. Passt Ihr Vorhaben zu den Förderbedingungen, bieten Programme für selbst genutztes Wohneigentum, Familien, energieeffiziente Neubauten oder Sanierungen Ihnen günstigere Zinsen oder weitere Vorteile. Die Voraussetzungen und der richtige Antragszeitpunkt unterscheiden sich jedoch.

Ein Förderkredit ist ebenfalls Fremdkapital und senkt die Gesamtverschuldung nicht automatisch. Er kann aber einen Teil des regulären Bankdarlehens ersetzen und die Finanzierung günstiger strukturieren. Ihre Bank prüft, wie das Förderdarlehen in die Besicherung und den Beleihungsauslauf einfließt.

Eine weitere Finanzierung schließt die Lücke, erhöht aber die Belastung

Die Bank kann den Betrag oberhalb der Beleihungsgrenze als zusätzlichen, risikoreicheren Finanzierungsanteil einplanen. Alternativ kommt ein nachrangiges Darlehen eines zweiten Kreditgebers oder aus dem privaten Umfeld infrage. Bedenken Sie jedoch: Sie müssen den Rang der Grundschuld festlegen und definieren, wer bei einer Pfändung von dem Verkaufserlös zuerst bedient wird.

Rechnen Sie nicht nur mit der Rate des ersten Darlehens. Der zusätzliche Kredit erhöht den Betrag, den Sie als Zins zahlen. Dadurch steige auch Ihre Monatsrate. Möglicherweise läuft Ihr Kredit länger. Erschwert die zweite Rate den Aufbau von Rücklagen oder reicht das Budget nur bei sehr niedrigem Anschlusszins, spricht das für einen kleineren Finanzierungsumfang.

Ein geringerer Finanzierungsbedarf entlastet dauerhaft

Manchmal verbessert nicht ein weiterer Kredit, sondern ein kleineres Vorhaben die Finanzierung. Verhandeln Sie den Kaufpreis, stellen Sie nicht zwingend nötige Modernisierungen zurück oder passen Sie Ausstattung und Umfang Ihres Neubaus an. Verschieben Sie jedoch keine Arbeiten, die Folgeschäden verhindern oder die dafür sorgen, dass Sie die Immobilie sicher nutzen.

Tipp: Förderungen rechtzeitig beantragen

Beantragen Sie die Förderung rechtzeitig, häufig vor dem Kaufvertrag oder dem Beginn der geförderten Maßnahme. Ansonsten entfällt diese Möglichkeit und Sie müssen Ihr Vorhaben über Ihre Bank finanzieren. Das kann Nachteile für Ihren Beleihungsauslauf haben.

Lösungen nach Ausgangslage

AusgangslageErster AnsatzDarauf sollten Sie achten
Wenig Eigenkapital, aber stabiles hohes EinkommenFinanzierung oberhalb der Grenze mit ausreichend Tilgung prüfenRate, Rücklagen, Restschuld und Anschlusszins konservativ rechnen
Weitere werthaltige Vermögenswerte vorhandenZusätzliche Sicherheiten anbietenBewertungsabschlag, Verfügungsbeschränkung und spätere Freigabe klären
Vorhaben erfüllt FörderbedingungenFörderdarlehen früh einplanenAntragszeitpunkt, Förderzweck und Kombination mit dem Bankdarlehen prüfen
Beleihungswert fällt unerwartet niedrig ausBewertungsdaten und Objektunterlagen kontrollierenFalsche Flächen, fehlende Modernisierungen oder unzutreffende Nutzungsangaben berichtigen
Monatsrate lässt kaum ReservenFinanzierungsbedarf reduzieren oder Kauf neu planenNicht mit erwarteten Gehaltssteigerungen oder dauerhaft niedrigen Zinsen kalkulieren

Einen unerwartet niedrigen Beleihungswert sollten Sie prüfen

Kaufpreis und Beleihungswert verfolgen unterschiedliche Ziele. Ein niedrigerer Beleihungswert ist daher nicht automatisch falsch. Weicht die Einschätzung stark von Ihren Erwartungen ab, bitten Sie die Bank dennoch darum, die maßgeblichen Annahmen zu erläutern. Prüfen Sie besonders Wohn- und Grundstücksfläche, Baujahr, Nutzungsart, Modernisierungen, Instandhaltungsrückstand, Mietverträge sowie Belastungen im Grundbuch.

Reichen Sie fehlende Nachweise nach und berichtigen Sie nachweislich falsche Objektdaten. Eine aktuelle Flächenberechnung, Rechnungen zu Modernisierungen oder genehmigte Bauunterlagen verändern die Datengrundlage. Das verbessert Ihre Chance auf eine höhere Beleihungsgrenze. Die Bank entscheidet anschließend, ob sie ihre Bewertung anpasst. Ein externes Verkehrswertgutachten bindet sie nicht automatisch. Denn der Beleihungswert der Bank ist vorsichtiger und langfristiger ausgerichtet.

Vollständige Unterlagen machen die Bewertung nachvollziehbar

Je genauer die Bank Objekt und Finanzierung kennt, desto verlässlicher bewertet sie die Immobilie. Stellen Sie insbesondere diese Unterlagen früh zusammen, damit Ihre Bank Ihren Beleihungswert korrekt ermittelt:

  • aktueller Grundbuchauszug sowie bei Bedarf Baulastenverzeichnis
  • Baupläne, Baubeschreibung und nachvollziehbare Wohnflächenberechnung
  • Kaufvertrag,
  • Kostenaufstellung und Nachweise über geplante oder erledigte Modernisierungen
  • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen sowie Mietverträge bei vermieteten Objekten
  • Nachweise zu Eigenkapital, weiteren Sicherheiten, Einkommen und bestehenden Verpflichtungen
  • Fehlen Angaben, kalkuliert die Bank diese Werte in der Regel selbst. Gegebenenfalls fordert sie Unterlagen nach.

Finanzierungen oberhalb der Beleihungsgrenze kosten häufig mehr

Die Bank sichert den Immobilienkredit mit einer Grundschuld ab. Die Begriffe 1a- und 1b-Hypothekendarlehen ordnen Finanzierungsanteile nach ihrer Sicherheit ein. Der 1a-Teil liegt in einem vorderen Grundbuchrang und innerhalb des niedriger bewerteten Risikobereichs. Der 1b-Teil reicht über die Beleihungsgrenze hinaus oder steht im Rang dahinter. Die Bezeichnungen legen keine einheitliche gesetzliche Prozentgrenze fest. Eine Bank kann beide Teile auch in einem Finanzierungskonzept verbinden.

Für den 1b-Anteil verlangt das Kreditinstitut häufig höhere Zinsen, weil bei einer Verwertung weniger Sicherheitspuffer bleibt. Prüfen Sie deshalb, wie hoch dieser Anteil ausfällt und ob Sie mit zusätzlichem Eigenkapital eine günstigere Preisstufe erreichen. Entscheidend ist die Gesamtrate – nicht allein der Sollzins des günstigeren 1a-Teils.

100- und 110-Prozent-Finanzierung richtig einordnen

Die 100- und 110-Prozent-Finanzierung zählen zu den Formen der Vollfinanzierung. Ihre Prozentangaben beziehen sich auf Kaufpreis und Kaufnebenkosten, nicht auf den Beleihungswert. Deshalb kann der Beleihungsauslauf schon bei einer 100-Prozent-Finanzierung mehr als 100 Prozent betragen, wenn die Bank die Immobilie niedriger als den Kaufpreis bewertet.

100-Prozent-Finanzierung110-Prozent-Finanzierung

Das Darlehen deckt den Kaufpreis. Grunderwerbsteuer, Notariat, Grundbuch und gegebenenfalls Maklercourtage zahlen Sie aus eigenen Mitteln.

Das Darlehen deckt Kaufpreis und Kaufnebenkosten. Sie starten mit sehr wenig oder ohne eigenes Kapital und tragen ein entsprechend höheres Finanzierungsrisiko.

Beide Varianten verlangen in der Regel eine sehr gute Bonität, ein stabiles Einkommen und eine Immobilie, die sich für die Bank im Fall der Fälle gut verwerten lässt. Eine 110-Prozent-Finanzierung erhöht zudem das Risiko, dass der Verkaufserlös in den ersten Jahren nicht ausreicht, um das Darlehen vollständig zurückzuzahlen. Hier prüfen Kreditinstitute deshalb besonders genau.

Prüfen Sie die Tragbarkeit über die gesamte Laufzeit

Eine Bankzusage beantwortet noch nicht, ob Ihre Finanzierung auch wirklich zu Ihrer finanziellen Situation passt. Rechnen Sie deshalb die Monatsrate, das Hausgeld oder laufende Gebäudekosten, Instandhaltung und Rücklagen gemeinsam. Berücksichtigen Sie außerdem, wie schnell Sie tilgen und welche Restschuld nach der ersten Zinsbindung bleibt.

Planen Sie ein Szenario mit höherem Anschlusszins und vorübergehend geringerem Einkommen ein. Bei den folgenden Punkten sollten Sie besonders vorsichtig sein:

  • Nach Kauf und Nebenkosten bleibt keine ausreichende Liquiditätsreserve.
  • Die Rate passt nur, wenn Einkommen sicher steigt oder Ausgaben dauerhaft ungewöhnlich niedrig bleiben.
  • Eine geringe Tilgung hält die Restschuld lange hoch und verlängert die Rückzahlung deutlich.
  • Ein höherer Anschlusszins würde das Haushaltsbudget überfordern.
  • Sie finanzieren kurzfristig ersetzbare Wünsche mit einem langfristigen Immobilienkredit.

Planen Sie Spielraum statt nur die Finanzierungslücke

Wer die Beleihungsgrenze überschreitet, braucht nicht zwangsläufig mehr Eigenkapital. Häufig führt erst der Vergleich mehrerer Varianten zu einer guten Lösung: Wie verändert sich die Rate mit zusätzlichem Eigenkapital? Welche Fördermittel passen zum Vorhaben? Was bringt eine kleinere Darlehenssumme? Welche Reserven bleiben nach dem Kauf? Diese Fragen führen Sie zu einer belastbareren Grundlage. Die maximale Kredithöhe und der Beleihungsauslauf dienen hingegen in erster Linie Ihrer Bank.

Ihre Volksbank Raiffeisenbank prüft mit Ihnen, wie Beleihungswert, Eigenkapital, Förderdarlehen und weitere Sicherheiten zusammenspielen. Lassen Sie sich die Finanzierung mit realistischen Zins- und Rücklagenszenarien gegenüberstellen. So wählen Sie eine Finanzierung, die auch Raum für Ihr Leben nach dem Immobilienkauf lässt.

FAQs zum Beleihungswert und zur Beleihungsgrenze

Ja. Die Beleihungsgrenze ist nicht automatisch die maximale Darlehenssumme. Oberhalb der Grenze verlangt die Bank häufig höhere Zinsen, mehr Eigenkapital oder weitere Sicherheiten und prüft Bonität sowie Tragbarkeit besonders genau.

Sie können mehr Eigenkapital einbringen, geeignete weitere Sicherheiten anbieten, Förderdarlehen prüfen, einen zusätzlichen Finanzierungsbaustein einplanen oder den Finanzierungsbedarf senken. Vergleichen Sie die Varianten anhand von Monatsrate, Gesamtkosten, Rücklagen und Zinsrisiko.

Ja. Eigenkapital senkt den benötigten Darlehensbetrag, während der Beleihungswert zunächst gleich bleibt. Dadurch fällt der Beleihungsauslauf niedriger aus und die Bank bietet möglicherweise günstigere Konditionen. Behalten Sie trotzdem eine ausreichende Liquiditätsreserve.

Welche zusätzlichen Sicherheiten eine Bank akzeptiert, prüft sie im Einzelfall. Infrage kommen beispielsweise eine weitere unbelastete Immobilie, verpfändetes Guthaben, ein Wertpapierdepot, werthaltige Ansprüche oder eine Bürgschaft. Die Bank bewertet jede Sicherheit einzeln und setzt wegen möglicher Wertschwankungen häufig einen Abschlag an.

Ja. Bitten Sie die Bank, Ihnen die wesentlichen Bewertungsannahmen zu erläutern, und prüfen Sie die verwendeten Objektdaten. Falsche Flächen, fehlende Modernisierungsnachweise oder unzutreffende Nutzungsangaben sollten Sie belegen und berichtigen. Ein externes Marktwertgutachten verpflichtet die Bank jedoch nicht, denselben Beleihungswert anzusetzen.

Ja, wenn Ihr Vorhaben die Voraussetzungen des jeweiligen Programms erfüllt. Ein Förderdarlehen kann einen Teil des regulären Bankkredits ersetzen oder günstiger strukturieren. Es bleibt aber Fremdkapital. Wie es sich auf Beleihung und Besicherung auswirkt, prüft die finanzierende Bank.

Mit der Beleihungsgrenze legt die Bank fest, welchen Anteil des Beleihungswerts sie für besonders gut abgesichert hält. Der Beleihungsauslauf beschreibt dagegen das Verhältnis Ihres Darlehens zum Beleihungswert. Er steigt, wenn das Darlehen zunimmt oder die Bank den Beleihungswert niedriger ansetzt.

Der Marktwert beschreibt, welchen Preis die Immobilie am Bewertungsstichtag voraussichtlich erzielen würde. Beim Beleihungswert betrachtet die Bank nachhaltige Merkmale und mögliche Wertschwankungen über die Kreditlaufzeit. Deshalb liegt der Beleihungswert häufig unter Kaufpreis und Marktwert.

Die interne Bewertung der Kreditsicherheit nimmt die Bank für ihre Kreditentscheidung vor. Eine pauschale Schätz- oder Besichtigungsgebühr darf sie nicht ohne Weiteres auf Kreditnehmende umlegen. Beauftragen Sie selbst ein unabhängiges Verkehrswertgutachten, tragen Sie dessen Kosten in der Regel selbst. Prüfen Sie vorab, ob und wie die Bank ein solches Gutachten berücksichtigt.

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