Generell ist es möglich, Haushaltshilfen ohne deutsche Staatsbürgerschaft legal zu beschäftigen. Wenn sich die Person legal in Deutschland aufhält und eine Beschäftigung ausüben darf, müssen Sie lediglich klären, ob für die Minijobberin oder den Minijobber deutsches oder ausländisches Recht gilt. Das bedeutet, Sie müssen wissen, ob die Person in ihrem Herkunftsland sozialversichert ist. Ist dies der Fall, gelten für Sie die entsprechenden ausländischen Vorschriften. Die Haushaltshilfe muss ihren Sozialversicherungsträger über die Beschäftigung informieren. Ist sie nicht im Herkunftsland versichert, gilt das deutsche Recht.
Minijobberinnen und Minijobber aus der EU, dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz benötigen weder Aufenthaltstitel noch Arbeitsgenehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Hier müssen Sie lediglich klären, ob deutsches Recht gilt oder nicht.