So melden Sie Ihre Haushaltshilfe richtig an

Kurz und kompakt

  • Die Anmeldung einer Haushaltshilfe bietet sowohl Arbeitgebenden als auch Arbeitnehmenden rechtliche Sicherheit und schützt vor möglichen Bußgeldern bei Schwarzarbeit.
  • Arbeitgebende profitieren von Steuerermäßigungen: 20 Prozent der Gesamtkosten (maximal 510 Euro jährlich) können steuerlich geltend gemacht werden. ​​
  • Die Anmeldung erfolgt über das Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale und betrifft Beschäftigungen mit einem Einkommen bis zu 556 Euro monatlich.

Putzhilfe als Minijob

Eine Haushaltshilfe anzumelden, zahlt sich langfristig aus. Denn eine Putzkraft legal zu beschäftigen ist nicht teuer und bringt steuerliche Vorteile. Beide Seiten werden durch die Anmeldung des Beschäftigungsverhältnisses rechtlich abgesichert. Gleichzeitig profitieren Arbeitgebende langfristig auch finanziell.

Die passende Haushaltshilfe finden

Wer eine Haushaltshilfe sucht, kann sich zum Beispiel in der Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale umschauen. Die Haushaltsjob-Börse ist kostenlos. Haushaltshilfen veröffentlichen hier selbst Steckbriefe, um potenzielle Arbeitgebende auf sich aufmerksam zu machen. Suchende sehen dann sofort, in welchem Umkreis die Person arbeiten möchte, welche Tätigkeiten sie anbietet, welche Sprachen sie spricht und wie die wöchentliche Verfügbarkeit aussieht. Auch eine Stundenlohn-Angabe ist möglich. Die Kontaktaufnahme läuft dann direkt über das Portal. 

Auch Suchende haben die Möglichkeit, selbst Anzeigen mit gezielten Vorgaben zu schalten, um interessierte Haushaltshilfen direkt zu erreichen. Zur Haushaltsjob-Börse geht es hier.

Anmeldung der Haushaltshilfe bringt viele Vorteile

Die Anmeldung einer Putzkraft bietet Transparenz und Sicherheit für beide Parteien. Denn wer seine Haushaltshilfe im Privathaushalt nicht anmeldet, riskiert Bußgelder und Strafen. Außerdem kann eine illegale Beschäftigung teuer werden, zum Beispiel, wenn sich die Minijobberin oder der Minijobber bei der Arbeit verletzt oder wenn es zu einem Diebstahl kommt. Eine offizielle Anmeldung der Haushaltshilfe kann für den Arbeitgebenden zudem viele Vorteile bringen:

  • Steuerermäßigung: Durch die legale Beschäftigung im Rahmen einer haushaltsnahen Dienstleistung können Sie sich 20 Prozent der Gesamtkosten (Verdienst und Abgaben), max. 510 Euro im Jahr, als Steuererstattung zurückholen. Dies gilt bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis.
  • Abgaben: Für Personen mit Minijob im Privathaushalt zahlen Sie niedrigere Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie zur gesetzlichen Unfallversicherung und weniger Umlagen und Steuern als bei gewerblichen Minijobs.
  • Unfallversicherung: Mit der Anmeldung der Person mit Minijob wird diese automatisch über die Unfallkasse unfallversichert. Diese Absicherung greift auch bei Unfällen auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit.

Vorteile für Beschäftigte auf Minijob-Basis

  • Rentenversicherung,
  • Unfallversicherung,
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Mutterschaft,
  • Urlaub und
  • Kündigungsschutz.

Haushaltsscheckverfahren und die Minijob-Zentrale

Arbeitgebende sind rechtlich verpflichtet, ihre Haushaltshilfe im Privathaushalt mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale zur Sozialversicherung anzumelden. Das Haushaltsscheckverfahren ist ein Meldeverfahren für Personen mit Minijob in Privathaushalten, deren Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze von 556 Euro nicht übersteigt. Arbeitgebende sollten ihre Putzhilfe daher um eine schriftliche Bestätigung dafür bitten, dass sie monatlich nicht mehr als 556 Euro verdient. Andernfalls muss die Putzkraft bei der Krankenkasse angemeldet werden und es fallen zusätzliche Sozialbeiträge an.

Denn mit der Anmeldung der Haushaltshilfe zahlen private Arbeitgebende zusätzlich zum normalen Lohn einen Beitrag für die Sozialleistungen. Die Abgaben betragen maximal 14,92 Prozent des Verdienstes der Putzhilfe. Sie werden von der Minijob-Zentrale halbjährlich per Einzugsermächtigung vom Konto abgebucht. Die Minijob-Zentrale informiert regelmäßig, falls sich Änderungen bei den Abgaben ergeben.

Unfälle passieren – gut, wenn Sie abgesichert sind

Unfallversicherung

Bei Unfällen in der Freizeit und im Haushalt schützt Sie die Unfallversicherung.

So setzen sich die Abgaben zusammen

Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis im Privathaushalt beschäftigen, setzen sich die Abgaben von maximal 14,92 Prozent aus folgenden Beiträgen zusammen:

  • Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung,
  • U1: Umlage als Ausgleich für Ihre Aufwendungen bei Krankheit der Haushaltshilfe,
  • U2: Umlage als Ausgleich für Ihre Aufwendungen bei Schwangerschaft bzw. Mutterschutz der Haushaltshilfe,
  • Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung,
  • Pauschsteuer.

Bei der Pauschsteuer handelt es sich um einen einheitlichen Steuersatz, in dem auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag inbegriffen sind. Sie beträgt 2 Prozent des Lohns der Minijobberin oder des Minijobbers.

Alle Abgaben in der Übersicht

Pauschalbetrag zur Krankenversicherung

5 %
Pauschalbetrag Arbeitgebende zur Rentenversicherung5 %
Beitragsanteil der im Minijob beschäftigten Person bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung13,6 %
U11,1 %
U20,22 %
Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung1,6 %
Pauschsteuer2 %
Stand: 2025

Haushaltshilfe anmelden: So funktioniert's

Die Anmeldung einer Haushaltshilfe ist nicht mit viel Aufwand verbunden. Folgende Wege stehen Ihnen zur Verfügung.

Online-Anmeldung

Besonders bequem ist die Anmeldung über das Online-Portal der Minijob-Zentrale.  Dort finden Sie ein entsprechendes Anmeldeformular. Füllen Sie dieses vollständig aus und senden Sie es ab. Sie erhalten daraufhin eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung.

Postweg

Für die Anmeldung über den Postweg laden Sie das Anmeldeformular von der Seite der Minijob-Zentrale herunter. Füllen Sie es anschließend vollständig aus und senden Sie es per Post an: Minijob-Zentrale, 45115 Essen. Wenn Sie lieber ein Fax senden möchten, geht das an die Nummer 0201 384-979797.

Telefonische Anmeldung

Auch eine telefonische Anmeldung ist möglich. Vergewissern Sie sich dafür vor dem Anruf, dass Ihnen alle notwendigen Daten und Dokumente vorliegen. Die zentrale Rufnummer der Minijob-Zentrale lautet 0355 2902-70799. Sie ist montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr erreichbar. Im Anschluss an die telefonische Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Prüfen Sie die Angaben und informieren Sie die Minijob-Zentrale, falls etwas korrigiert werden muss.

Folgende Angaben werden für die Anmeldung benötigt

Sie benötigen folgende Daten und Informationen für die Anmeldung Ihrer private Haushaltshilfe: 

  • Ihren Namen, Ihre Adresse, eine E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer,
  • Ihre Kontodaten für das SEPA-Basislastschriftmandat,
  • Name, Adresse, Kontakt- und Geburtsdatum der Haushaltshilfe,
  • Rentenversicherungsnummer der Haushaltshilfe,
  • Angaben zu Beschäftigung und Arbeitsentgelt der Haushaltshilfe und
  • Steuernummer und Betriebsnummer Ihres Privathaushalts. Sollten Sie noch keine Betriebsnummer haben, , legt die Minijob-Zentrale sie für Sie an.

Anmeldung bequem verwalten mit dem Änderungscheck

Es kann immer mal passieren, dass sich Umstände einer Beschäftigung ändern. Ziehen Arbeitgebende um oder ändert sich der Versicherungsstatus der Haushaltshilfe, muss dies der Minijob-Zentrale mitgeteilt werden. Seit 2017 geht das bequem über den Online-Änderungscheck. In diesem Portal verwalten Sie alle Angaben zur Beschäftigung Ihrer Haushaltshilfe. Die Änderung folgender Angaben ist über den Änderungscheck möglich:

  • Adressen beider Parteien,
  • Stundenlohn,
  • Bankverbindung,
  • Versicherungsstatus in der Kranken- und Rentenversicherung,
  • Art der Besteuerung,
  • Unterbrechung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.

Haushaltshilfe abmelden

Endet das Beschäftigungsverhältnis, melden Sie Ihre Haushaltshilfe wieder ab. Dies geht ebenfalls über den Online-Änderungscheck. Sie benötigen dafür Ihre achtstellige Betriebsnummer sowie die Rentenversicherungsnummer Ihrer Haushaltshilfe. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Sie müssen keine besonderen Fristen beachten. Für eine Abmeldung über den Postweg können Sie das entsprechende Formular bei der Minijob-Zentrale herunterladen.

FAQs zu Haushaltshilfen

Eine Haushaltshilfe muss angemeldet werden, wenn ihre Tätigkeit die Kriterien eines Minijobs im Privathaushalt erfüllt. Das bedeutet, dass ihr monatlicher Verdienst maximal 556 Euro beträgt und sie typische haushaltsnahe Tätigkeiten ausübt, die sonst durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Dazu zählen unter anderem putzen, kochen, waschen, Gartenarbeit oder auch Betreuung von Kindern oder kranken oder pflegebedürftigen Menschen. Zudem darf die Tätigkeit nicht von einer Person ausgeübt werden, die im selben Haushalt lebt. Sind diese drei Bedingungen erfüllt, handelt es sich um einen Minijob im Privathaushalt, der bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden muss. 

Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale selbst ist mit keinen Kosten verbunden. Bei einer angemeldeten Haushaltshilfe zahlen Sie neben dem Lohn zusätzlich maximal Steuern und Abgaben von 14,92 Prozent. 

Es ist wichtig zwischen Gefälligkeit und Schwarzarbeit zu unterscheiden. Ein wichtiges Kriterium ist, dass es sich um eine regelmäßige, gewinnorientierte oder entlohnte Tätigkeit handelt. Übernehmen Sie also einmal für eine erkrankte Freundin den Hausputz, ist dies nicht gleich eine strafbare Handlung. Putzen Sie aber wöchentlich und erhalten dafür eine Bezahlung, arbeiten Sie schwarz. Denn wenn die Beschäftigung nicht angemeldet wird, werden Steuern hinterzogen und das ist strafbar.

Ja. Minijobs in Privathaushalten sind vom sogenannten Barzahlungsverbot ausgenommen. Dieses gilt sonst unter anderem für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen und ist im Einkommensteuergesetz verankert.

Gut zu wissen: Von der Steuerermäßigung für Arbeitgebende in Privathaushalten profitieren Sie auch, wenn Sie Ihre Haushaltshilfe bar bezahlen. Die Minijob-Zentrale stellt Ihnen die Finanzamtsbescheinigung unabhängig von der Art der Bezahlung aus. Sie beinhaltet die Höhe des Lohns und die gezahlten Abgaben. Durch die Steuerermäßigung reduziert sich Ihre Einkommensteuer um 20 Prozent der angefallenen Kosten für die Haushaltshilfe.

Melden Sie Ihre Haushaltshilfe nicht zur Sozialversicherung an, drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Wenn Sie Sozialversicherungsbeiträge einbehalten haben, kann dies zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren führen. Auch die Beschäftigung einer schwarzarbeitenden Haushaltshilfe ohne Aufenthaltserlaubnis oder gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland wird geahndet. Nach §4a Abs. 4 AufenthG droht in diesem Fall eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro.

Generell ist es möglich, Haushaltshilfen ohne deutsche Staatsbürgerschaft legal zu beschäftigen. Wenn sich die Person legal in Deutschland aufhält und eine Beschäftigung ausüben darf, müssen Sie lediglich klären, ob für die Minijobberin oder den Minijobber deutsches oder ausländisches Recht gilt. Das bedeutet, Sie müssen wissen, ob die Person in ihrem Herkunftsland sozialversichert ist. Ist dies der Fall, gelten für Sie die entsprechenden ausländischen Vorschriften. Die Haushaltshilfe muss ihren Sozialversicherungsträger über die Beschäftigung informieren. Ist sie nicht im Herkunftsland versichert, gilt das deutsche Recht.

Minijobberinnen und Minijobber aus der EU, dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz benötigen weder Aufenthaltstitel noch Arbeitsgenehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Hier müssen Sie lediglich klären, ob deutsches Recht gilt oder nicht.

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