Mit einem Schatzbrief können Sie sowohl während der Ansparphase als auch bei der Auszahlung steuerlich profitieren:
Während der Ansparphase fällt die Einkommenssteuer nur im Leistungsfall an. Außerdem wird die Todesfallleistung nicht besteuert. Das bedeutet, dass die Hinterbliebenen im Falle des Todes der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers die in den Schatzbrief eingezahlten Vermögenswerte steuerfrei ausgezahlt bekommen, solange die entsprechenden Freibeträge nicht überschritten sind.
Bei der Auszahlung haben Sie die Wahl zwischen einer regelmäßigen Rentenzahlung und einer einmaligen Kapitalzahlung. Entscheiden Sie sich für die lebenslange Rente, wird nur der Ertragsanteil besteuert. Bei einer Kapitalzahlung fallen nur für die Hälfte des Wertzuwachses Steuern an. Beachten Sie aber, dass hierfür zwei Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
- Die Laufzeit des Schatzbriefs beträgt mindestens 12 Jahre und
- Sie haben mindestens bis zum 62. Lebensjahr angespart.