Der Name eines Produkts allein reicht nicht aus, um zu beurteilen, ob es zu Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen passt.
Prüfen Sie deshalb in den Produktinformationen:
- Welche ESG-Kriterien berücksichtigt das Produkt?
- Welche Ausschlusskriterien gelten?
- Welche Schwellenwerte werden verwendet?
- Welche Ausnahmen sind möglich?
Ausschlusskriterien sind insbesondere dann wichtig, wenn Sie bestimmte Branchen oder Geschäftstätigkeiten vermeiden möchten. Achten Sie darauf, ab welchem Schwellenwert ein Ausschluss greift. Zwei Produkte können trotz ähnlich formulierter Anlagestrategie unterschiedliche Unternehmen enthalten, wenn sie verschiedene Grenzwerte verwenden.
Die Produktunterlagen erläutern unter anderem Auswahl- und Ausschlusskriterien, mögliche Umsatzgrenzen, Ausnahmen sowie verwendete Daten und Bewertungsmethoden. Die Berücksichtigung von ESG-Merkmalen bedeutet dabei nicht automatisch, dass sämtliche enthaltenen Vermögenswerte nachhaltig sind oder eine bestimmte ökologische oder soziale Wirkung erzielen.
Auch die Einordnung nach Artikel 8 oder Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung kann eine Orientierung bieten. Sie ersetzt jedoch nicht die Prüfung des konkreten Produkts und seiner Anlagestrategie.
Begegnen Ihnen Bezeichnungen wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“, sollten Sie genauer prüfen:
- Welche konkrete Eigenschaft begründet diese Aussage?
- Welche Kriterien oder Kennzahlen liegen ihr zugrunde?
- Ist die Aussage nachvollziehbar belegt?