Klassische Betriebsrente: Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Dabei beteiligt sich Ihr Arbeitgeber an den Beitragszahlungen oder finanziert die Betriebsrente sogar ganz. Der Staat fördert diese Art der Zusatzrente in erheblichem Umfang, wenn Sie einen Teil der Beiträge selbst einzahlen.
Private Rentenversicherung: Diese Form der Zusatzrente schließen Sie selbst mit einem Versicherungsunternehmen ab. Dabei haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern und damit auch zwischen verschiedenen Konditionen und Versicherungsbedingungen. Ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt bekommen Sie die private Rentenversicherung lebenslang monatlich ausgezahlt. Das von Ihnen angesparte Vermögen wird dabei in eine monatliche Rente umgerechnet.
VBL-Rente: Die Rente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine Zusatzversorgung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mit einem Tarifvertrag. Damit erhalten sie zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Rentenversicherung eine betriebliche Altersversorgung.
Riester- und Rürup-Rente: Hierbei handelt es sich um Formen der staatlich geförderten privaten Altersversorgung. Die Riester-Rente gibt es als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung, als Fondssparplan, Banksparplan, Bausparvertrag oder als Wohn-Riester-Produkt zur Tilgung von Immobilienschulden. Die Rürup-Rente hingegen ist vor allem für Selbstständige gedacht. Ihre Besonderheit liegt in den erheblichen Steuervorteilen, von denen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer in den Jahren der Ansparung profitieren.