So prüfen Sie Ihren Kontoauszug

Kurz und kompakt

  • Der Kontoauszug liefert eine vollständige Übersicht aller Buchungen und sollte zur Fehlervermeidung regelmäßig geprüft werden.

  • Lastschriftabbuchungen können Sie innerhalb von 8 Wochen ohne Angabe von Gründen widersprechen.

  • Fehlüberweisungen müssen Sie selbstständig mithilfe der Bank und ggf. der Empfängerbank zurückfordern.

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Irrtümliche oder unberechtigte Buchungen stornieren

Der Kontoauszug gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über sämtliche Kontobewegungen und den daraus resultierenden Kontostand. Als Kontoinhaberin oder Kontoinhaber sollten Sie Ihre Auszüge regelmäßig prüfen. So endecken Sie falsche Buchungen rechtzeitig und können diese fristgerecht stornieren.

Das zeigt ein Kontoauszug

Ein Kontoauszug dokumentiert alle Kontobewegungen eines bestimmten Zeitraums und zeigt, welche Beträge auf Ihrem Konto eingegangen sind oder abgebucht wurden. Sie erhalten von Ihrer Bank meist in regelmäßigen Abständen, beispielsweise monatlich oder quartalsweise, mehrere Kontoauszüge, die den entsprechenden Zeitraum abdecken. Wenn Sie nur eine bestimmte Zahlung nachweisen möchten, können Sie im Online-Banking eine einzelne Buchung als Beweis herunterladen und ausdrucken oder digital speichern. Dann haben Sie einen Auszug, der nur die Daten zu dieser konkreten Zahlung enthält.

So lesen Sie Ihren Kontoauszug

Ein Kontoauszug zeigt für jede einzelne Buchung:

  • den Buchungstext oder Verwendungszweck,
  • den Betrag, bei dem es sich um eine Gutschrift oder Belastung handelt, also Haben oder Soll,
  • den Empfänger,
  • den Absender,
  • das Buchungsdatum und
  • die Wertstellung, auch Valuta genannt. 

Das Buchungsdatum und die Wertstellung können voneinander abweichen. Das Buchungsdatum zeigt, wann eine Zahlung im System erfasst wurde. Dagegen gibt die Wertstellung an, an welchem Tag der Betrag tatsächlich gutgeschrieben oder abgebucht wurde. Liegen zwischen Buchungsdatum und Wertstellung mehrere Tage, kann es vorkommen, dass das Konto überzogen wird. Dadurch können Sollzinsen anfallen.

Kontoauszüge regelmäßig prüfen

Die Mobiltelefon- oder Stromrechnung per Einzugsermächtigung zu begleichen ist einfach und bequem. In der Regel laufen diese SEPA-Lastschriftverfahren unproblematisch. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig, um sicherzugehen, dass alle Abbuchungen korrekt sind. Das geht entweder mithilfe Ihres Online-Bankings oder indem Sie unsere Kontoauszugsdrucker nutzen. Achten Sie dabei auf unbekannte Empfänger, doppelte Abbuchungen oder unklare Buchungstexte. Kontrollieren Sie insbesondere den Verwendungszweck und den Betrag jeder Abbuchung. Oft werden Beträge für gekündigte Verträge oder nicht bestellte Dienstleistungen eingezogen. Über die Jahre können so hohe Summen verloren gehen. Unberechtigte Abbuchungen können Sie innerhalb von 8 Wochen über die Bank zurückbuchen lassen. Bei wiederholten Problemen lässt sich das Konto für bestimmte Unternehmen sperren.

Saldo bezeichnet den Kontostand

Der Saldo ergibt sich aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben. Ein positiver Saldo bedeutet, dass sich Guthaben auf dem Konto befindet. Ein negativer Saldo zeigt an, dass das Konto überzogen ist.

Lastschrift-Widerspruch am besten sofort erledigen

Wenn Sie mit Abbuchungen nicht einverstanden sind und sie rückgängig machen wollen, melden Sie das am besten sofort Ihrem Kreditinstitut. Dieses kann Ihr Geld zurückbuchen. Die Widerspruchsfrist beträgt für alle Lastschriften 8 Wochen, wobei Sie keinen Grund für Ihren Widerspruch angeben müssen.

Liegt hingegen eine eindeutige Fehlbuchung vor, gilt eine andere Frist. Dann müssen Sie innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungsabschluss Einspruch einlegen. Den Rechnungsabschluss erhalten Sie immer zum Quartalsende von Ihrer Bank. Darin enthalten sind unter anderem Informationen über Ihre Kontoführungsgebühren.

Verlängerte Widerspruchsfrist von 13 Monaten

Nach Ablauf der achtwöchigen Widerspruchsfrist für Lastschriften ist es schwieriger, das Geld zurückzufordern, wenn Sie Auffälligkeiten bei Ihrem Kontostand entdecken. Dann müssen Sie einen Fehler des Abbuchenden nachweisen können – zum Beispiel, dass ein Zahlungsvorgang nicht von Ihnen autorisiert wurde. In diesen Fällen haben Sie 13 Monate Zeit, um einer Lastschrift zu widersprechen.

Auf Fehlüberweisungen achten

Neben unberechtigten Lastschriften können Ihnen bei einer Überweisung auch selbst Fehler unterlaufen. Wenn Sie aus Versehen eine Fehlüberweisung veranlasst haben, kontaktieren Sie die Empfängerin oder den Empfänger. Bitten Sie um eine Rückzahlung des irrtümlich überwiesenen Betrags. Setzen Sie sich hierfür am besten mit Ihrer Bank in Verbindung. Kennen Sie den Namen der Empfängerin oder des Empfängers nicht und haben lediglich die Bankdaten, kontaktieren Sie außerdem die Empfängerbank, um die Kontoinhaberin oder den Kontoinhaber zu ermitteln. Manche Banken bieten hierfür einen Rückholservice an. In diesem Fall übernimmt sie die Kommunikation mit der Empfängerbank. Beachten Sie aber, dass Banken für diesen Service meist Gebühren verlangen.

Fehlgeleitete Gutschriften zurückzahlen

Wenn Ihnen bei der Prüfung des Kontoauszugs auffällt, dass eine Gutschrift irrtümlich auf Ihrem Konto gelandet ist, sollten Sie sich nicht zu früh freuen und das Geld ausgeben. Denn selbstverständlich haben Sie keinen Anspruch auf den Betrag, wenn der Absenderin oder dem Absender zum Beispiel ein Zahlendreher in den Angaben ihrer oder seiner Überweisung unterlaufen ist oder die Person Kundendaten verwechselt hat. In diesen Fällen müssen Sie zwar nicht tätig werden, sollten aber darauf vorbereitet sein, den Betrag bei einer Rückforderung zurückzahlen. Bei Fragen zu Ihrem Kontostand steht Ihnen eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Ihrer Bank gern zur Seite.

Kontoauszug und Zahlungsbeleg abgleichen

Wenn Sie mit Ihrer girocard (Debitkarte) oder Kreditkarte zahlen, erhalten Sie immer einen Zahlungsbeleg. Darauf stehen die Kontonummer, Informationen zur Empfängerin oder zum Empfänger, Kartendaten und der von Ihrem Konto abgebuchte Betrag. Gleichen Sie diese Belege mit Ihren Kontobewegungen ab. So behalten Sie den Überblick über Ihre Abbuchungen. Bei einer Warenrückgabe im Einzelhandel hilft Ihnen der Beleg dabei, zu überprüfen, ob die Rückzahlung auf Ihrem Konto eingegangen ist.

 

Kontoauszüge aufbewahren

Für Privatkundinnen und Privatkunden besteht keine Aufbewahrungspflicht für Kontoauszüge. Sie gelten aber als Zahlungsnachweis bei überwiesenen Rechnungen oder geleisteten Beträgen – etwa gegenüber Handwerksbetrieben, Vermieterinnen und Vermietern oder Online-Shops. Im Streitfall weist ein Kontoauszug Ihre Zahlung eindeutig nach. Die Verjährungsfrist für Alltagsgeschäfte gilt 3 Jahre. So lange sollten Sie Ihre Bankunterlagen aufbewahren. Kontoauszüge oder Zahlungsbelege für Leistungen bei Renovierungs- oder Handwerkerarbeiten rund um das Gebäude und Grundstück müssen Sie nur 2 Jahre aufbewahren, um einen Zahlungsnachweis erbringen zu können.

Unterschied zwischen Online-Umsatzübersicht und Kontoauszug

Im Online-Banking sehen Sie jederzeit eine laufende Umsatzübersicht mit allen aktuellen Buchungen. Diese Ansicht verändert sich ständig, sobald neue Umsätze hinzukommen. Ein Kontoauszug dagegen ist eine feste, abgeschlossene Dokumentation eines bestimmten Zeitraums, zum Beispiel eines Monats. Er enthält dieselben Buchungen wie die Umsatzübersicht, wird aber zusammengefasst, datiert und archiviert. In der Regel wird ein Kontoauszug unabhängig von den Kontobewegungen einmal monatlich erstellt. Beachten Sie dabei, dass nach einer Frist von 10 Jahren die Kontoauszüge auf Ihrem Online-Konto gelöscht werden. Legen Sie sich daher ein eigenes Archiv auf Ihrem Computer oder Mobilgerät an. Speichern Sie dort Ihre Kontoauszüge regelmäßig. Neben der Ansicht im Online-Banking können Sie Kontoauszüge an einem Kontoauszugsdrucker in einer Volksbank Raiffeisenbank in Ihrer Nähe drucken.

FAQs zu Kontoauszug prüfen

Idealerweise prüfen Sie Ihren Kontoauszug mindestens einmal im Monat, um unberechtigte Abbuchungen frühzeitig zu erkennen und fristgerecht widersprechen zu können.

Stellen Sie eine falsche Abbuchung fest, informieren Sie Ihre Bank so schnell wie möglich. Bei SEPA-Lastschriften haben Sie 8 Wochen Zeit für einen Widerspruch.

Ja, Sie können alte Kontoauszüge in der Regel bis zu 10 Jahre rückwirkend bei Ihrer Bank anfordern. Für diesen Service können Gebühren anfallen.

Ja, es ist sinnvoll, Kontoauszüge regelmäßig auszudrucken oder in einem eigenen Archiv digital zu speichern, da sie nach spätestens 10 Jahren aus dem Online-Banking gelöscht werden.

Papierkontoauszüge enthalten sensible Daten und sollten sicher entsorgt werden – am besten durch Schreddern oder in einer Datentonne.

Ein Kontoauszug dokumentiert Ihre Zahlungen und dient als Nachweis gegenüber Dritten. So behalten Sie Ihre Finanzen im Blick und können Fehler rechtzeitig erkennen.

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