Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Mit der Direktversicherung Ihrer Volksbanken Raiffeisenbanken sparen Sie Steuern und Sozialabgaben. Ihre Zusatzrente finanzieren Sie durch Entgeltumwandlung.
Betriebliche Altersvorsorge
Direktversicherung – Zusatzrente aus Ihrem Bruttoeinkommen
Ihre Vorteile mit der Direktversicherung
- Garantierte Rentenzahlung – ein Leben lang
- Mit Einzahlungsbeginn Steuern und Sozialabgaben sparen
- Bei Jobwechsel Möglichkeit einer Übertragung auf den neuen Arbeitgeber oder einer privaten Weiterführung
- Eingezahlte Beiträge auch bei Insolvenz des Arbeitgebers sicher
- Möglichkeit zur Wahl einer zusätzlichen Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenabsicherung
- Ausführliche und transparente Beratung auf Augenhöhe bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (Stand: Juni 2014)
Direktversicherung als Form der betrieblichen Altersvorsorge
Das Rentenniveau sinkt weiter und damit auch die gesetzliche Rente, die Sie beziehen werden. Sichern Sie sich deshalb für die Zukunft ab, um im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten zu können. Eine bAV dient dem Zweck des Ansparens einer Zusatzrente durch den Arbeitgeber. Letzterer schließt diese Art der Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab und beteiligt sich finanziell daran. Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten über die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen einer Betriebsrente. Zusammen mit unseren Partnern in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken bietet Ihnen Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort eine Lösung.
Direktversicherung: So funktioniert's
Sie haben als Arbeitnehmer den Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge und können von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass ein Teil Ihres Gehalts dafür verwendet wird. Das gilt auch für geringfügig Beschäftigte, sofern sie pflichtversichert sind. Die Direktversicherung Ihrer Volksbanken Raiffeisenbanken ist flexibel und an Ihre Bedürfnisse sowie finanziellen Mittel anpassbar. Sie basiert auf einer Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass Sie Ihre Zusatzrente aus bis zu vier Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens finanzieren. Auf diese Weise sparen Sie Steuern und Sozialabgaben. Somit können Sie die Aufwendungen für Ihre betriebliche Altersvorsorge nicht in Ihrer Steuererklärung angeben. Der Vertrag lässt sich auch bei einem Arbeitgeberwechsel fortführen. Die bereits eingezahlten Beiträge für Ihre Direktversicherung bleiben erhalten.

Rentenauszahlung
Die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge erfolgt im Rentenalter. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer lebenslangen monatlichen Altersrente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn. Allerdings müssen Sie Ihre Betriebsrenten versteuern. Für gesetzlich Versicherte fallen, wie bei der staatlichen Altersvorsorge auch, Sozialversicherungsbeiträge für die Pflege- und Krankenversicherung an. Dabei steht Ihnen ein Freibetrag zu. Privatversicherte müssen in der Regel keine Sozialabgaben leisten.
Regelung im Todesfall
Sollte der Versicherungsnehmer während des Rentenbezugs versterben, wird die betriebliche Altersvorsorge bis zum Ende der festgelegten Vertragslaufzeit an diejenigen ausgezahlt, die vertraglich als Bezugsberechtigte festgelegt sind. Dazu können Hinterbliebene wie Ehepartnerin oder Ehepartner, kindergeldberechtigte Kinder, Lebensgefährte oder Lebensgefährtin gehören. So sind Ihre Angehörigen im Todesfall finanziell abgesichert. Wenden Sie sich bei Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge beziehungsweise Direktversicherung an einen Berater in Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.
Fragen und Antworten zur betrieblichen Altersvorsorge
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung. Die Art der betrieblichen Altersvorsorge im Unternehmen legt Ihr Arbeitgeber fest.
Insgesamt gibt es fünf Varianten der betrieblichen Altersvorsorge: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage. Ihr Arbeitgeber entscheidet, welchen dieser sogenannten Durchführungswege er seinen Mitarbeitern anbietet.
Der Vertrag für Ihre betriebliche Altersvorsorge wird von Ihrem letzten Arbeitgeber auf Sie übertragen. Sie können Ihre Beiträge dann entsprechend Ihrer finanziellen Mittel anpassen.
Konkrete Angebote, Konditionen und Informationen finden Sie in einer unserer über 8.500 Filialen oder auf der Internetseite Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl oder einen Ort in die Filialsuche ein und Ihnen werden alle Informationen zu Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort angezeigt.