Seit dem 1. Januar 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die Kosten für die CO₂-Abgabe, die bei Nutzung von Heizöl, Gas und Fernwärme anfällt. Berechnet werden die jeweiligen Anteile nach einem 10-Stufen-Modell. Darin sind Wohnhäuser in energetische Kategorien eingeteilt. Ziel der CO₂-Abgabe ist es, Mietern einen Anreiz zum sparsamen Umgang mit Energie zu geben, und Vermieter dazu zu bewegen, die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern.