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Bausparen mit Wohn-Riester

Kurz und kompakt

  • Wohn-Riester verbindet die staatlich geförderte Altersvorsorge mit der Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums.

  • Ob sich das Modell lohnt, hängt nicht allein von den Zulagen ab. Berücksichtigen Sie auch die Vertragskosten, die späteren Steuern und die Bindung an die eigene Immobilie.

  • Ab 2027 gelten neue Förderregeln. Wer bereits einen Vertrag besitzt oder jetzt einen abschließen möchte, sollte deshalb prüfen, welche Regelungen für den eigenen Fall gelten.

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Staatliche Zulagen mit möglichen Steuervorteilen kombinieren

Mit Wohn-Riester binden Sie staatliche Zulagen und mögliche Steuervorteile in die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie ein. Ob sich ein entsprechender Bausparvertrag lohnt, entscheidet jedoch nicht allein die Förderung. Prüfen Sie auch die Vertragskosten, die spätere Besteuerung und wie lange Sie die Immobilie selbst bewohnen möchten. Ebenso wichtig ist der Vergleich mit einem normalen Bausparvertrag, einem Annuitätendarlehen oder einer getrennten Altersvorsorge. Wenn Sie die Unterschiede kennen, finden Sie eher die Variante, die zu Ihrem Vorhaben passt.

Was ist Wohn-Riester und wofür können Sie es nutzen?

Wohn-Riester bezeichnet die staatliche Eigenheimrentenförderung. Sie setzen damit gezielt auf geförderte Beiträge und Zulagen für selbst genutztes Wohneigentum. Ein Wohn-Riester-Bausparvertrag ist eine Möglichkeit, diese Förderung zu nutzen: Hier zahlen Sie eigene Beiträge ein und bauen zusammen mit den Zulagen ein Bausparguthaben auf. Sobald der Vertrag zugeteilt wird, können Sie je nach Tarif zusätzlich ein Bauspardarlehen abrufen. Wohn-Riester lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen für folgende Vorhaben einsetzen:

Wichtig ist: Sie müssen die geförderte Immobilie selbst bewohnen. Für ein Haus oder eine Wohnung, die Sie dauerhaft vermieten, greift Wohn-Riester hingegen nicht.

Welche Förderung bis Ende 2026 gilt – und was sich ab 2027 ändert

Welche Förderung Sie erhalten, hängt künftig auch davon ab, wann Sie den Vertrag abschließen und für welches Fördermodell Sie sich entscheiden. Ab dem 1. Januar 2027 können Anbieter neue Altersvorsorgeprodukte auf den Markt bringen. Für Verträge, die bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz.

Die Tabelle zeigt, wie sich die Regeln unterscheiden:

Bereich

Bis Ende 2026

Ab 2027
GrundzulageSie erhalten bis zu 175 Euro pro Jahr. Den vollen Betrag gibt es nur, wenn Sie den Mindesteigenbeitrag einzahlen.Die Zulage richtet sich direkt nach Ihrem Beitrag. Für die ersten 360 Euro erhalten Sie 50 Cent je eingezahltem Euro, für die nächsten 1.440 Euro jeweils 25 Cent. Pro Jahr sind maximal 540 Euro möglich.
KinderzulageFür Kinder, die vor 2008 geboren wurden, beträgt die Zulage 185 Euro pro Jahr. Für später geborene Kinder sind es 300 Euro.Der Staat ergänzt jeden eingezahlten Euro um 1 Euro Kinderzulage. Bei 300 Euro Eigenbeitrag erreichen Sie den Höchstbetrag von 300 Euro je Kind.
Eigener BeitragDie nötige Höhe richtet sich nach dem Einkommen, das rentenversichert werden muss. Wenn Sie weniger einzahlen, kürzt sich die Zulage anteilig.Der vom Einkommen abhängige Mindesteigenbeitrag entfällt. Stattdessen wächst die Förderung mit dem eingezahlten Betrag.
FörderberechtigteZu den Förderberechtigten gehören vor allem Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamtinnen und Beamte. Selbstständige erhalten die Förderung nur in Ausnahmefällen.Auch bestimmte Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind unmittelbar förderberechtigt.
Wohneigentum

Die Möglichkeit, gefördertes Kapital für selbst genutztes Wohneigentum zu entnehmen, gehört zum bestehenden Riester-System.

Die Förderung für die Eigenheimrente bleibt bestehen. Der Anbieter muss diese jedoch ausdrücklich im Vertrag vorsehen.
Bestehende Verträge

Es gelten die bisherigen Förderregeln.

Sie können den Vertrag mit der bisherigen Förderung fortführen oder in die neue Fördersystematik wechseln. Auch der Wechsel in einen neuen Vertrag ist möglich, kann aber Kosten verursachen.

Die neue Förderung berechnet sich beitragsabhängig und erweitert den förderberechtigten Personenkreis. Bestehende Verträge müssen Sie deshalb nicht kündigen. Prüfen Sie vielmehr, welche Variante für Ihre Beiträge und Ihre familiäre Situation die höhere Förderung bringt.

Wenn Sie ab 2027 einen neuen Vertrag abschließen, achten Sie besonders auf die Vertragsbedingungen. Möchten Sie das Kapital später für Ihre Immobilie nutzen, muss der Vertrag die Eigenheimrentenförderung ausdrücklich erlauben. Diese Möglichkeit gehört künftig nicht mehr automatisch zu jedem geförderten Altersvorsorgeprodukt.

Welche Kosten und Steuerfolgen Sie einplanen müssen

Diese Kosten kommen auf Sie zu

Beim Abschluss eines Wohn-Riester-Bausparvertrags berechnet der Anbieter meist eine Abschlussgebühr. Je nach Tarif kommen außerdem laufende Entgelte hinzu. Wenn Sie später das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen, zahlen Sie zusätzlich die vereinbarten Darlehenszinsen.

Auch Änderungen am Vertrag sind oft mit Kosten verbunden. Das gilt etwa, wenn Sie die Bausparsumme anpassen, den Anbieter wechseln oder das geförderte Guthaben in einen neuen Vertrag überführen. Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt unter anderem von der Bausparsumme, dem Tarif und der geplanten Laufzeit ab.

Stellen Sie deshalb nicht nur Ihre voraussichtlichen Zulagen zusammen. Vergleichen Sie auch alle Gebühren und Zinsen bis zum geplanten Ende der Finanzierung. Erst diese Gegenüberstellung zeigt, wie stark die Förderung Ihre tatsächliche Belastung senkt. Bei einem Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.

So berechnet sich Ihre Steuer

Wenn Sie geförderte Beiträge oder Zulagen für Ihre Immobilie nutzen, erfasst das Wohnförderkonto die entsprechenden Beträge. Auf diesem Konto liegt jedoch kein Geld. Es bildet lediglich den Wert ab, den Sie später versteuern müssen. Deshalb kann im Ruhestand Einkommensteuer anfallen, obwohl Sie keine Riester-Rente ausgezahlt bekommen.

Verkaufen oder vermieten Sie die Immobilie dauerhaft, verlieren Sie die Voraussetzung der Selbstnutzung. Gleiches gilt, wenn Sie endgültig ausziehen. In diesem Fall kann das Finanzamt den noch nicht versteuerten Betrag erfassen. Ausnahmen gelten für Pflegefälle, Trennungen und bestimmte andere Situationen.

Für Entnahmen vor dem 1. Januar 2028 gelten die bisherigen Regeln weiterhin. Hat die Auszahlungsphase bereits begonnen, bleibt auch die bisherige Besteuerung eines vorhandenen Wohnförderkontos bestehen. Für spätere Entnahmen soll sich die Besteuerung nach den neuen Vorgaben über fünf Jahre ab Beginn der Auszahlungsphase verteilen.

Welche Vor- und Nachteile Wohn-Riester hat

Das spricht für Wohn-Riester

Die staatlichen Zulagen ergänzen Ihre Finanzierung und helfen Ihnen bei der Tilgung. Familien profitieren je nach Fördermodell zusätzlich von Kinderzulagen. Mit einem Wohn-Riester-Bausparvertrag sichern Sie sich außerdem bereits beim Abschluss den Zinssatz für das spätere Bauspardarlehen. Das erleichtert die Planung, wenn Sie die Immobilie erst in einigen Jahren kaufen oder bauen möchten. Fließen die geförderten Beiträge in die Rückzahlung, sinkt die Restschuld schneller. Eine weitgehend oder vollständig abbezahlte Immobilie kann zudem Ihre laufenden Wohnkosten im Ruhestand verringern.

So bindet Sie Wohn-Riester an Ihr Wohneigentum

Wohn-Riester setzt grundsätzlich voraus, dass Sie die Immobilie selbst bewohnen. Ein Umzug, ein Verkauf oder eine spätere Vermietung kann deshalb steuerliche Folgen auslösen oder weitere Schritte erforderlich machen. Hinzu kommen Abschlusskosten, laufende Entgelte und mögliche Darlehenszinsen. Sie können einen Teil der Förderung aufbrauchen. Auch die spätere Besteuerung über das Wohnförderkonto gehört in die Rechnung. Wer Finanzierung und Altersvorsorge getrennt plant, kann beide Bausteine häufig leichter an veränderte Lebensumstände anpassen.

Wohn-Riester oder eine andere Immobilienfinanzierung?

Keine Finanzierungsform passt zu jeder Lebenssituation. Wohn-Riester kann sich lohnen, wenn Sie die Förderung umfassend nutzen und dauerhaft in der Immobilie wohnen. Wenn Sie dagegen mehr Flexibilität benötigen, ist eine andere Lösung oft besser geeignet. Vergleichen Sie deshalb nicht nur die anfängliche Rate, sondern auch die Kosten, die Zinsbindung, mögliche Steuerfolgen und Ihre langfristigen Wohnpläne.

Lösung

Stärken

Grenzen

Passt eher, wenn …

Wohn-Riester-BausparvertragStaatliche Förderung kann Sparbeiträge und Tilgung ergänzen. Der Vertrag sichert den Zinssatz für das spätere Bauspardarlehen.Sie binden die Förderung an selbst genutztes Wohneigentum. Kosten und spätere Steuern beeinflussen den finanziellen Vorteil.

… Sie die Immobilie dauerhaft selbst bewohnen und voraussichtlich eine hohe Förderung erhalten.

Bausparvertrag ohne Riester-FörderungSie können sich einen späteren Darlehenszins sichern, ohne die Vorgaben der Eigenheimrente erfüllen zu müssen.Sie erhalten keine Riester-Zulagen. Zudem fallen je nach Tarif Abschluss- und weitere Vertragskosten an.… Ihnen Zinssicherheit wichtig ist, Sie bei Verkauf, Vermietung oder Umzug aber flexibler bleiben möchten.

Klassisches Annuitätendarlehen

Sie zahlen eine gleichbleibende Rate, die sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt. Der Aufbau bleibt vergleichsweise übersichtlich.Wenn die Sollzinsbindung vor der vollständigen Rückzahlung endet, brauchen Sie für die Restschuld meist eine Anschlussfinanzierung.… Sie Ihr Vorhaben direkt finanzieren und Förderung sowie Altersvorsorge nicht mit dem Darlehen verbinden möchten.
Baufinanzierung mit getrennter AltersvorsorgeSie können Finanzierung und Vorsorge unabhängig auswählen, anpassen oder wechseln.Die Beiträge zur separaten Vorsorge senken die Restschuld der Immobilie nicht. Eine Wohn-Riester-Förderung entfällt.… Sie Wert auf flexible Geldanlagen legen und Sie Ihre Immobilie möglicherweise später verkaufen oder vermieten möchten.

Wohn-Riester spielt seine Stärken vor allem dann aus, wenn die Förderung die zusätzlichen Kosten und Bindungen deutlich überwiegt. Je unsicherer Ihre künftige Wohnsituation ist, desto wichtiger wird hingegen eine Lösung, die sich leichter anpassen lässt.

Prüfen Sie in 6 Fragen, ob Wohn-Riester zu Ihnen passt

1. Möchten Sie die Immobilie dauerhaft selbst bewohnen?

Wohn-Riester passt eher zu stabilen Wohnplänen. Wenn Sie mit einem beruflichen Umzug rechnen oder das Objekt später vermieten möchten, brauchen Sie möglicherweise mehr Flexibilität.

2. Welche Förderung können Sie nutzen?

Ermitteln Sie, welche Zulagen und möglichen Steuervorteile Ihnen zustehen. Beziehen Sie dabei Ihre Beiträge, Ihr Einkommen und gegebenenfalls Kinderzulagen ein.

3. Was kostet der Vertrag insgesamt?

Prüfen Sie Abschlusskosten, laufende Entgelte, Darlehenszinsen und mögliche Kosten für spätere Änderungen. Stellen Sie diesen Betrag der erwarteten Förderung gegenüber.

4. Wie wichtig ist Ihnen ein fest vereinbarter Darlehenszins?

Ein Bausparvertrag kann den Zins für das spätere Darlehen sichern. Dafür müssen Bausparsumme, Sparleistung und voraussichtlicher Finanzierungszeitpunkt zusammenpassen.

5. Können Sie die spätere Steuer tragen?

Das Wohnförderkonto erhöht im Alter Ihr zu versteuerndes Einkommen – berücksichtigen Sie diese Belastung, wenn Sie verschiedene Modelle vergleichen.

6. Welche Alternative passt zu Ihren Plänen?

Vergleichen Sie Monatsrate, Gesamtkosten, Flexibilität und Steuerfolgen mit einem normalen Bausparvertrag, einem Annuitätendarlehen und einer getrennten Altersvorsorge.

Fazit zur Wohn-Riester

Mit der Reform ab 2027 erweitert sich die Auswahl geförderter Vorsorgelösungen. Dadurch lohnt es sich umso mehr, bestehende Verträge und neue Angebote nicht nur nach der Höhe der Zulagen zu beurteilen. Entscheidend ist, wie gut das jeweilige Modell zu Ihren Wohnplänen, Ihrem Finanzierungszeitpunkt und Ihrer gewünschten Flexibilität passt. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Ihrer Volksbank Raiffeisenbank unterstützen Sie dabei, Wohn-Riester mit anderen Finanzierungs- und Vorsorgelösungen zu vergleichen und die Folgen für Ihr Vorhaben langfristig einzuordnen.

FAQs zum Bausparen mit Wohn-Riester

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Wohn-Riester für Maßnahmen nutzen, die den Wohnwert erhöhen oder die selbstständige Nutzung der Immobilie unterstützen. Dazu zählen insbesondere altersgerechte Umbauten. Die Immobilie muss dabei weiterhin selbst genutzt werden und die gesetzlichen Förderbedingungen erfüllen.

Die Zulagen werden nicht unmittelbar nach ihrer Gutschrift versteuert. Bei Wohn-Riester greift stattdessen die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Die steuerliche Belastung entsteht daher grundsätzlich erst im Rentenalter über das Wohnförderkonto.

Wie bei anderen Bausparverträgen auch können Abschlussgebühren, Kontoführungsgebühren und später Darlehenszinsen anfallen. Die genaue Höhe hängt vom gewählten Tarif und der Bausparsumme ab. Vor einem Vertragsabschluss sollten Sie deshalb die Förderung und die entstehenden Kosten gemeinsam betrachten.

Für Verträge, die Sie bis zum 31. Dezember 2026 abschließen, gelten auf Wunsch die bisherigen Förderregeln weiter. Für Neuverträge richtet sich die Zulage ab 2027 stärker nach Ihrem Eigenbeitrag: Die Grundzulage kann dann bis zu 540 Euro betragen, die Kinderzulage bis zu 300 Euro je Kind. Bestehende Verträge können in die neue Förderung wechseln. Bei einem Neuabschluss müssen Sie darauf achten, dass der Vertrag die Nutzung für selbst genutztes Wohneigentum ausdrücklich vorsieht.

Grundsätzlich sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamtinnen und Beamte förderberechtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Ehe- oder Lebenspartnerschaften sowie Personen in Elternzeit Anspruch auf die Förderung haben. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von der individuellen Situation ab.

Die Grundzulage beträgt derzeit 175 Euro pro Jahr. Für Kinder kommen zusätzliche Kinderzulagen hinzu. Diese liegen bei 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und bei 300 Euro für danach geborene Kinder. Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger unter 25 Jahren können zusätzlich einen einmaligen Bonus von 200 Euro erhalten.

Wohn-Riester fördert selbst genutzte Immobilien. Dazu gehören beispielsweise Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, die Sie selbst bewohnen. Auch Neubauten, die Entschuldung bestehender Finanzierungen sowie bestimmte altersgerechte Umbauten können förderfähig sein. Reine Kapitalanlagen oder dauerhaft vermietete Immobilien erfüllen die Voraussetzungen in der Regel nicht.

Das Wohnförderkonto ist ein steuerliches Rechenkonto. Darauf werden die geförderten Beiträge und Zulagen erfasst, die im Zusammenhang mit Wohn-Riester genutzt werden. Es handelt sich nicht um ein echtes Konto mit Guthaben: Die darauf erfassten Beträge bilden später die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung.

Ein Verkauf der geförderten Immobilie kann sich auf die Förderung auswirken. Entscheidend ist dabei unter anderem, ob das Kapital innerhalb bestimmter Fristen erneut für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt wird. Werden die Förderbedingungen nicht mehr erfüllt, kann dies steuerliche Folgen haben. Vor einem Verkauf empfiehlt sich daher eine individuelle Beratung.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann Wohn-Riester auch für die Rückführung einer bestehenden Immobilienfinanzierung eingesetzt werden. Dadurch lässt sich die Restschuld schneller reduzieren. In der Regel ist die Voraussetzung dafür, dass die Immobilie selbst genutzt wird und die weiteren Förderbedingungen erfüllt sind.

Familien profitieren häufig von den zusätzlichen Kinderzulagen. Dadurch kann die staatliche Förderung deutlich höher ausfallen als bei Einzelpersonen ohne Kinder. Vor allem bei mehreren Kindern summieren sich die Zulagen über viele Jahre zu einem spürbaren Förderbetrag.

Das ist grundsätzlich möglich, hängt jedoch von den jeweiligen Förderprogrammen ab. In der Praxis wird Wohn-Riester häufig mit weiteren Bausteinen einer Immobilienfinanzierung kombiniert. Ob eine Kombination zulässig und sinnvoll ist, sollten Sie vorab für Ihr konkretes Vorhaben prüfen lassen.

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