Kurz und kompakt

  • Die Immobilienverrentung ermöglicht älteren Eigentümerinnen und Eigentümern regelmäßige Zahlungen bei gleichzeitigem Wohnrecht.

  • Leibrentenmodelle unterscheiden sich in Laufzeit und Beginn der Zahlungen. Dabei bieten lebenslange Zahlungen Sicherheit. Sie fallen aber oft geringer aus.

  • Die Höhe der Rente hängt vom Immobilienwert, dem Alter der Besitzerinnen und Besitzer, dem Zinsniveau und von bestehenden Nutzungsrechten ab.

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So sichern Sie sich lebenslange Zahlungen

Bei einer Immobilienverrentung per Leibrente wandeln Sie den Wert Ihres Eigenheims in eine Rente um. Sie verkaufen also Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Im Gegenzug bekommen Sie monatlich Geld statt eines einmaligen Kaufpreises. Meist behalten Sie dabei das Recht, weiterhin in Ihrer Immobilie zu wohnen oder sie zu nutzen, beispielsweise durch ein vertraglich geregeltes Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht.

Verrentung, bei der Sie Ihr Zuhause behalten und Einkünfte erhalten

Häufig tritt keine Privatperson als Käuferin oder Käufer auf, sondern eine Bank oder ein spezialisierter Anbieter kauft die Immobilie und zahlt die Leibrente aus. Zunächst bewertet eine Gutachterin oder ein Gutachter den Wert Ihrer Immobilie. Auf dieser Grundlage einigen Sie sich mit der Käuferin oder dem Käufer auf die Höhe der monatlichen Rente und ggf. auf ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchsrecht. Mit einem Wohnrecht dürfen Sie die Immobilie selbst bewohnen, aber nicht an Fremde vermieten. Bei einem Nießbrauch können Sie die Immobilie auch vermieten und die Mieteinnahmen behalten. In beiden Fällen werden die Rechte notariell beurkundet. Danach trägt das Grundbuchamt sowohl die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer als auch Ihre Rechte ein.

Befristung und Laufzeit

Eine Leibrente läuft, solange die berechtigte Person lebt. Sie endet automatisch mit dem Tod. Nicht zu verwechseln ist sie mit befristeten Varianten, sogenannte abgekürzte Leibrenten oder Zeitrenten. Solche Modelle mit fester Laufzeit – etwa 10, 15 oder 20 Jahre – sind ebenso möglich wie lebenslange Zahlungen. Prüfen Sie daher genau, ob die Rentenzahlung wirklich lebenslang vereinbart ist. Je nach Vertrag kann die Leibrente unterschiedlich ausgestaltet sein.

Arten der Leibrente

Neben der lebenslangen Leibrente gibt es Sonderformen, die Laufzeit oder Zahlungsbeginn unterschiedlich regeln. Nutzungsrechte können den Vertrag ergänzen, sind aber keine Pflichtbestandteile.

Lebenslange Leibrente

In diesem Fall erhalten Sie die vereinbarte Rente bis zu Ihrem Lebensende. Das sorgt für langfristige finanzielle Sicherheit; dafür fällt die monatliche Zahlung meist etwas geringer aus. Stirbt die berechtigte Person früh, endet die Zahlung sofort. Erbinnen und Erben haben keinen Anspruch.

Zeitrente

Hier endet die Zahlung nach einer vertraglich festgelegten Laufzeit, zum Beispiel nach 10 oder 20 Jahren, auch wenn Sie länger leben. Diese Variante kann interessant sein, wenn Sie eine planbare Zusatzeinnahme über einen bestimmten Zeitraum wünschen.

Sofort beginnende oder aufgeschobene Leibrente

Bei einer sofort beginnenden Leibrente startet die Zahlung direkt nach Vertragsabschluss. Eine aufgeschobene Leibrente beginnt erst zu einem späteren Zeitpunkt. Dieses Modell eignet sich beispielsweise, wenn Sie zunächst eine bestehende Einkommensquelle weiter nutzen möchten und die Leibrente erst im höheren Alter benötigen.

Für wen lohnt sich die Leibrente?

Die Leibrente passt zu Menschen, die schuldenfrei in einer eigenen Immobilie leben und im Alter ein zusätzliches Einkommen wünschen. Vor allem wenn Sie in Ihrer Immobilie wohnen bleiben und deren Wert im Alter selbst nutzen möchten, eignet sich eine Leibrente gut. Falls Sie flexibler über Ihr Vermögen verfügen oder es vererben wollen, ist ein klassischer Verkauf oft besser.

Wovon hängt die Höhe der Leibrente ab?

Die Höhe der Rentenzahlung hängt von mehreren Faktoren ab:

  • dem Wert Ihrer Immobilie,
  • Ihrem Alter,
  • der vereinbarten Rentendauer,
  • der Art der Nutzungsrechte,
  • dem aktuellen Zinsniveau und den Vertragsbedingungen.

Je älter Sie beim Abschluss sind, desto höher fällt meist Ihre Rente aus. Ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht dagegen mindert die monatliche Zahlung, weil die Käuferin oder der Käufer die Immobilie erst später selbst nutzen oder verkaufen kann.

Barrierefrei wohnen

Mit dem zusätzlichen Einkommen aus der Leibrente können Sie beispielsweise Umbauten für barrierefreies Wohnen finanzieren. Wer frühzeitig umbaut, kann selbstständig bleiben und profitiert unter Umständen von Förderungen, etwa durch die KfW.

Wie wird die Leibrente berechnet?

Die Berechnung der monatlichen Rente übernehmen in der Regel Gutachterinnen oder Gutachter, Notarinnen, Notare oder spezialisierte Anbieter. Dazu nutzen sie sogenannte Sterbetafeln, aus denen die statistische Lebenserwartung hervorgeht. Außerdem spielt der Marktwert Ihrer Immobilie und der Zinssatz eine Rolle. Besteht ein Wohn- oder Nießbrauchsrecht, sinkt der Immobilienwert. Unter Annahme einer bestimmten Laufzeit bzw. Restlebenserwartung ergibt sich dann die monatliche Rentenzahlung. Sie fällt umso geringer aus, je länger die erwartete Laufzeit ist.

Vereinfachte Beispielrechnungen

So wirken sich Wohnrecht und Vertragsform beispielhaft auf die monatliche Zahlung aus. Diese Darstellung ist vereinfacht. In der Praxis erfolgen komplexere Rechnungen.

Lebenslange Leibrente mit WohnrechtLebenslange Leibrente ohne Wohnrecht
Immobilienwert: 400.000 EuroImmobilienwert: 400.000 Euro
Alter der Eigentümerin: 75 JahreAlter des Eigentümers: 75 Jahre
Vereinbartes lebenslanges Wohnrecht: Wertminderung ca. 30 ProzentKein Wohn- oder Nießbrauchsrecht
Kalkulierte Restlebenserwartung: 13 JahreKalkulierte Restlebenserwartung: 13 Jahre
Nach Abzug des Wohnrechts verbleibt ein Kapitalwert von rund 280.000 Euro. Dieser Betrag wird auf die erwartete Laufzeit verteilt. Daraus ergibt sich eine monatliche Leibrente von etwa 1.790 Euro.Da die Käuferin oder der Käufer die Immobilie sofort nutzen kann, entfällt der Abschlag für das Wohnrecht. Die Leibrente wird aus dem vollen Wert berechnet und beträgt 2.560 Euro pro Monat.

Was sollten Sie beim Verkauf gegen Leibrente beachten?

Bei einer Leibrente ist ein sorgfältig aufgesetzter Vertrag besonders wichtig. Halten Sie darin fest, ob und in welchem Umfang ein Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht besteht und stellen Sie sicher, dass dieses Recht im Grundbuch eingetragen wird. Regeln Sie klar, wer künftig für Instandhaltung, Reparaturen und Nebenkosten aufkommt. Denken Sie darüber hinaus auch an eine Grundschuld  im Grundbuch. Sie sichert Ihre Rentenzahlungen ab, wenn die Käuferin oder der Käufer die Immobilie später verkauft.

Vorteile und Nachteile der Leibrente

VorteileNachteile
Sie erhalten regelmäßige, planbare Zahlungen.Sie geben das Eigentum an Ihrer Immobilie ab.
Sie bleiben in Ihrem Zuhause wohnen.Ihre Erben können das Haus nicht mehr übernehmen.
Ihre Rechte sind notariell geschützt.Die Rente kann steuerpflichtig sein.
Sie nutzen Ihr Immobilienvermögen aktiv im Alter.Sie sind abhängig von der Zahlungsfähigkeit der Käuferin oder des Käufers.

Leibrente und Steuern

Das Finanzamt betrachtet die Leibrente als Mischung aus Kaufpreis und Gewinnanteil. Ein Teil jeder Zahlung gilt als Rückzahlung des Kaufpreises und bleibt steuerfrei. Der andere Teil – der sogenannte Ertragsanteil – unterliegt der Einkommensteuer, weil das Finanzamt annimmt, dass Sie durch die über viele Jahre gestreckte Auszahlung einen Gewinn erzielen. Dieser Gewinn kann tatsächlich entstehen, wenn die Gesamtsumme der Rentenzahlungen am Ende den ursprünglichen Immobilienwert übersteigt. Dann hätten Sie über die Zeit mehr Geld erhalten als bei einem sofortigen Verkauf. Wie hoch dieser Ertragsanteil ist, hängt von Ihrem Alter beim Rentenbeginn ab. Je älter Sie sind, desto niedriger ist der steuerpflichtige Anteil. Wer mit 70 Jahren startet, versteuert etwa 15 Prozent der Rente. Der Rest bleibt steuerfrei. 

Eine sogenannte Spekulationssteuer fällt nur an, wenn die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb verkauft wird und in dieser Zeit nicht selbst bewohnt wurde. Auch wenn Sie nur im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst in Ihrer Immobilie gewohnt haben, bleibt der Verkauf steuerfrei.

Welche Alternativen gibt es?

Neben der Leibrente gibt es auch andere Modelle:

  • Teilverkauf: Sie verkaufen nur einen Anteil Ihrer Immobilie und bleiben Miteigentümerin oder Miteigentümer. Dafür erhalten Sie eine anteilige Auszahlung des Immobilienwerts und dürfen Ihr Zuhause weiter bewohnen. Für den verkauften Anteil zahlen Sie ein monatliches Nutzungsentgelt, ähnlich einer Miete.
  • Umkehrhypothek: Sie beleihen Ihre Immobilie, anstatt sie zu verkaufen. Dafür erhalten Sie eine monatliche Zahlung oder eine Einmalzahlung. Das Eigentum bleibt bei Ihnen. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt bei Auszug, Verkauf oder Tod.

Beide Modelle bringen mehr Flexibilität als die Immobilienverrentung, unterscheiden sich aber in Kosten, Risiko und Gestaltung.

Leibrente als Teil Ihrer Altersvorsorge

Die Leibrente kann Ihre finanzielle Situation im Ruhestand verbessern. Sie erhalten regelmäßige Zahlungen und dürfen in Ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben. Voraussetzung ist ein notariell beurkundeter Vertrag. Das Team Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort hilft Ihnen, die finanziellen Auswirkungen einer Leibrente einzuschätzen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.

FAQs zur Immobilienverrentung per Leibrente

Bei der Immobilienverrentung per Leibrente verkaufen Sie Ihre Immobilie. Der Kaufpreis wird in Form einer monatlichen, lebenslangen Zahlung – der Leibrente – ausgezahlt. Eine Sofortrente hingegen bezeichnet meist eine Rentenversicherung, bei der eine einmalige Zahlung erfolgt, aus der dann sofort Rentenzahlungen entstehen. Sie ist nicht mit Immobilien verknüpft.

Bei der Immobilienverrentung mit Leibrente verkaufen Sie Ihre Immobilie an einen Dritten und erhalten im Gegenzug eine monatliche Rentenzahlung, häufig ergänzt durch ein lebenslanges Wohnrecht. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Wert der Immobilie, Ihrem Alter und dem vertraglich vereinbarten Wohnrecht.

Ja, bei der klassischen Immobilienverrentung per Leibrente erfolgt die Zahlung in der Regel lebenslang, unabhängig davon, wie alt die berechtigte Person wird. Die lebenslange Zahlung ist ein zentrales Merkmal dieser Verrentungsform. Es gibt aber auch andere Modelle, bei denen die Zahlung befristet ist.

Die Leibrente ist einkommensteuerpflichtig, allerdings nur mit dem sogenannten Ertragsanteil. Dessen Höhe richtet sich nach dem Alter der berechtigten Person zum Beginn der Rentenzahlung. Je älter die Person, desto geringer fällt der steuerpflichtige Anteil aus.

Mit dem Tod der bezugsberechtigten Person endet in der Regel die Rentenzahlung. Wenn im Vertrag ein Hinterbliebenenschutz oder eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, kann die Zahlung an eine weitere Person und für eine festgelegte Zeit fortgeführt werden.

Nein, Sie können eine klassische Leibrente grundsätzlich nicht einseitig kündigen, da es sich um einen lebenslangen Vertrag handelt. Änderungen sind nur durch eine einvernehmliche Vertragsaufhebung oder spezielle Regelungen im Vertrag möglich.

Eine Leibrente eignet sich für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer im fortgeschrittenen Alter, die ihre Wohnsituation beibehalten und zugleich ihre finanzielle Situation durch regelmäßige Zahlungen verbessern möchten. So ist kein Darlehen nötig.

Ein Ausfallrisiko besteht in einer möglichen Zahlungsfähigkeit der Käuferin oder des Käufers. Auch ein unerwartet früher Todesfall kann dazu führen, dass der Wert der Immobilie nicht vollständig ausgeschöpft wird. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist daher wichtig.

Der Ertragsanteil hängt vom Alter der rentenberechtigten Person zu Beginn der Rentenzahlung ab. Beispielsweise beträgt er bei einem Alter von 70 Jahren 15 Prozent, bei 80 Jahren nur noch 8 Prozent. Je älter die Person, desto geringer fällt der steuerpflichtige Anteil aus.

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