Das Finanzamt betrachtet die Leibrente als Mischung aus Kaufpreis und Gewinnanteil. Ein Teil jeder Zahlung gilt als Rückzahlung des Kaufpreises und bleibt steuerfrei. Der andere Teil – der sogenannte Ertragsanteil – unterliegt der Einkommensteuer, weil das Finanzamt annimmt, dass Sie durch die über viele Jahre gestreckte Auszahlung einen Gewinn erzielen. Dieser Gewinn kann tatsächlich entstehen, wenn die Gesamtsumme der Rentenzahlungen am Ende den ursprünglichen Immobilienwert übersteigt. Dann hätten Sie über die Zeit mehr Geld erhalten als bei einem sofortigen Verkauf. Wie hoch dieser Ertragsanteil ist, hängt von Ihrem Alter beim Rentenbeginn ab. Je älter Sie sind, desto niedriger ist der steuerpflichtige Anteil. Wer mit 70 Jahren startet, versteuert etwa 15 Prozent der Rente. Der Rest bleibt steuerfrei.
Eine sogenannte Spekulationssteuer fällt nur an, wenn die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb verkauft wird und in dieser Zeit nicht selbst bewohnt wurde. Auch wenn Sie nur im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst in Ihrer Immobilie gewohnt haben, bleibt der Verkauf steuerfrei.