Welche Unterlagen gelten als Einkommensnachweis?

Kurz und kompakt

  • Ein Einkommensnachweis zeigt, ob Sie ein regelmäßiges Einkommen haben und wie hoch dieses ist. Sie brauchen den Nachweis zum Beispiel, wenn Sie sich um eine Wohnung bewerben oder einen Kreditantrag stellen.

  • Welche Form Ihr Nachweis haben muss, hängt von Ihrer Lebenssituation ab: Neben Gehaltsabrechnungen können Sie auch Ihre Steuerbescheide und betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA), Ihren Rentenbescheid, BAföG-Nachweis oder Ihre Nachweise über die Ausbildungsvergütung vorlegen.

  • Wichtig ist, dass die Dokumente aktuell und offiziell sind. Einmalige Überweisungen gelten nicht als Einkommensnachweis.

Ein Einkommensnachweis als Türöffner: Nicht nur für Ihre Immobilie

Wenn Sie eine Immobilie mieten, einen Kredit aufnehmen oder staatliche Leistungen beantragen möchten, benötigen Sie dafür einen Einkommensnachweis. Jedoch eignet sich nicht jedes beliebige Dokument dafür. Welche Unterlagen Sie wann brauchen, erfahren Sie hier.

Was ist ein Einkommensnachweis?

Ein Einkommensnachweis belegt, dass Sie regelmäßig Geld verdienen. Gleichzeitig weisen Sie damit eine ausreichende Höhe Ihres Einkommens nach. Der Einkommensnachweis dient Vermieterinnen und Vermietern, Banken und Behörden dazu, Ihre finanzielle Situation einzuschätzen. Neben der Summe ist vor allem relevant, dass das Geld regelmäßig auf Ihrem Konto eingeht. Je nach Lebenssituation sind unterschiedliche Unterlagen als Nachweis akzeptabel. Grundsätzlich gelten Gehaltsabrechnungen, ein Einkommenssteuerbescheid oder ein Rentenbescheid als ausreichend. Selbstständige sollten neben ihrem Steuerbescheid auch ihre betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) einreichen. Studentinnen und Studenten sowie Azubis legen ihre Bescheide nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. einen Beleg ihrer Ausbildungsvergütung vor.

Für was benötige ich einen Einkommensnachweis?

Einen Einkommensnachweis brauchen Sie zum Beispiel, um sich um eine Wohnung zu bewerben, einen Kredit oder staatliche Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag oder BAföG zu beantragen. Ebenso verlangen Gerichte oder Jugendämter aktuelle Unterlagen, um den Kindes- oder Ehepartnerunterhalt zu berechnen. Darüber hinaus brauchen Sie auch bei kleineren Verträgen manchmal einen Einkommensnachweis. Das gilt vereinzelt bei neuen Mobilfunkverträgen, Leasingvereinbarungen oder Versicherungen. Vor allem wenn die monatlichen Raten höher ausfallen, verlangen Dienstleister oft einen Nachweis Ihres Einkommens.

Form des Einkommensnachweises hängt von Beschäftigungsart ab

Welche Form von Einkommensnachweis Sie vorlegen müssen, hängt von Ihrer Beschäftigungsart bzw. Ihrer Lebenssituation ab. Entscheidend ist dabei immer, dass Sie ein regelmäßiges und verlässliches Einkommen belegen können. Die folgenden Beispiele zeigen, welche Unterlagen Sie typischerweise einreichen müssen und welchen Zweck Sie damit erfüllen.

Angestellte

Als angestellte Person weisen Sie Ihr Einkommen meist mithilfe der letzten 3 Gehaltsabrechnungen nach. Ergänzend können Sie Ihren Arbeitsvertrag oder eine aktuelle Arbeitgeberbescheinigung einreichen, um zu unterstreichen, dass Ihr Beschäftigungsverhältnis sicher ist. Manche Vermieterinnen und Vermieter oder auch Banken verlangen zudem einen Kontoauszug, auf dem der letzte Gehaltseingang zu sehen ist. Damit zeigen Sie, dass Ihr Einkommen regelmäßig fließt und voraussichtlich stabil bleibt.

  • Typische Unterlagen: die 3 letzten Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbescheinigung, Kontoauszug mit Gehaltseingang
  • Zweck: Bestätigung eines stabilen, regelmäßigen Einkommens

Selbstständige

Als selbstständige Person benötigen Sie in der Regel aussagekräftige Unterlagen, die längere Zeiträume abdecken. Meist genügen die Steuerbescheide der letzten 1 bis 3 Jahre. Alternativ akzeptieren Vermieterinnen, Vermieter und Banken auch aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Diese Nachweise sollen dokumentieren, dass Sie trotz möglicher Schwankungen zuverlässig und ausreichend verdienen. Besonders wichtig sind aktuelle Unterlagen Ihrer Steuerberatung oder Finanzbuchhaltung.

  • Typische Unterlagen: Steuerbescheide, BWA, EÜR
  • Zweck: Nachweis eines dauerhaft ausreichenden Einkommens trotz Schwankungen

Finanzieller Spielraum, wenn Sie ihn brauchen

Privatkredit

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Rentnerinnen und Rentner

Wenn Sie Rente beziehen, weisen Sie Ihr Einkommen in erster Linie mit dem jährlichen Rentenbescheid nach. Zusätzliche Kontoauszüge, die den monatlichen Renteneingang zeigen, erhöhen die Transparenz. Haben Sie eine Betriebsrente oder private Altersvorsorge, fügen Sie entsprechende Nachweise hinzu.

  • Typische Unterlagen: Rentenbescheid, Kontoauszüge, Nachweise über Betriebs- oder Privatrenten
  • Zweck: Beleg stabiler und dauerhaft gesicherter Rentenbezüge

Studentinnen, Studenten und Auszubildende

Studierende und Auszubildende reichen in der Regel eine aktuelle Studien- oder Ausbildungsbescheinigung ein. Wenn Sie BAföG oder eine Ausbildungsvergütung erhalten, legen Sie die entsprechenden Bescheide zusätzlich vor. Einkünfte aus Nebenjobs können Sie ebenfalls leicht mit Kontoauszügen oder Abrechnungen nachweisen. Entscheidend ist, dass Sie belegen, dass Sie laufende Kosten wie Miete und Nebenkosten tragen können – auch wenn das Einkommen im Vergleich zu Angestellten oft geringer ausfällt.

  • Typische Unterlagen: Studien-/Ausbildungsbescheinigung, BAföG-Bescheid, Gehaltsabrechnung aus Nebenjob
  • Zweck: Nachweis regelmäßiger Mittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten

Der Unterschied zwischen Einkommens- und Gehaltsnachweis

In der Fachsprache wird das monatliche Arbeitsentgelt von Angestellten als Gehalt bezeichnet. Deshalb lässt sich der Einkommensnachweis von Angestellten auch Gehaltsnachweis nennen. Bei allen anderen Personengruppen ist es üblich, den weiter gefassten Ausdruck „Einkommensnachweis“ zu benutzen.

Bedeutung des Einkommensnachweises für die Kreditvergabe

Wenn Sie einen Kredit beantragen, möchten Banken so genau wie möglich einschätzen, wie groß das Risiko ist, dass Sie das Geld nicht zurückzahlen können. Deshalb ist nicht nur die Höhe Ihres Einkommens entscheidend, sondern auch, dass es regelmäßig auf Ihrem Konto eingeht. Denn so weiß die Bank, dass Sie sich die monatlichen Raten leisten können und dass Ihr Einkommen langfristig stabil genug ist, um mehrere Jahre lang Ihren Verbindlichkeiten nachzukommen. Bei Angestellten gilt beispielsweise ein unbefristeter Arbeitsvertrag als besonders positiv. Bei Selbstständigen möchten Banken hingegen für mehrere Jahre anhand der Einkommenssteuerbescheide prüfen, ob das Einkommen auf Dauer stabil ist.

Was gilt nicht als Einkommensnachweis?

Beim Einkommensnachweis ist die Regelmäßigkeit entscheidend, mit der Geld auf Ihr Konto fließt. Bekommen Sie beispielsweise einmalig Geld geschenkt, zählt das nicht als Einkommen. Auch private Darlehen oder unregelmäßige Geldgeschenke von Angehörigen gelten nicht als verlässliches Einkommen. Wenn Sie Geld in bar erhalten oder eine handschriftliche Vereinbarung vorweisen können, akzeptieren prüfende Stellen das in der Regel ebenfalls nicht als Einkommen. Sie müssen Ihr Einkommen stets durch offizielle und wiederkehrende Nachweise belegen können.

FAQs zum Einkommensnachweis

Als Einkommensnachweis dienen offizielle Unterlagen, mit denen Sie regelmäßige Einnahmen dokumentieren. Dazu gehören zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, Kontoauszüge, Rentenbescheide oder Bescheide über Sozialleistungen.

In den meisten Fällen verlangen prüfende Stellen die 3 letzten Abrechnungen. Bei längeren Anstellungsverhältnissen ist auch Ihr Arbeitsvertrag hilfreich, wenn er beispielsweise ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis dokumentiert.

Da Selbstständige keine klassischen Gehaltsabrechnungen vorlegen können, müssen sie ihre Steuerbescheide der letzten 1 bis 3 Jahre einreichen. Liegen aktuelle Steuerbescheide nicht vor, reichen Sie eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein.

Unterlagen mit Einkommensdaten enthalten äußerst sensible Informationen und sind von jeder verarbeitenden Stelle vertraulich zu behandeln. Vermieterinnen und Vermieter, Banken oder Behörden dürfen sie nur für den angegebenen Zweck nutzen und müssen sie vor unbefugtem Zugriff schützen.

Nur bei Angestellten lässt sich von einem Gehaltsnachweis sprechen. Bei allen anderen Personengruppen ist der Begriff „Einkommensnachweis“ gebräuchlich.

Sie dürfen Informationen schwärzen, die nicht nötig sind, um Ihr Einkommen zu überprüfen. Dazu gehören Kontonummern, Versicherungsnummern oder andere persönliche Angaben. Wichtig ist, dass die Höhe und Regelmäßigkeit des Einkommens erkennbar bleiben.

Das hängt von Ihrer Situation ab: Von Ihrem Arbeitgeber erhalten Sie Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, vom Finanzamt Steuerbescheide. Als Rentnerin oder Rentner wenden Sie sich an die Rentenversicherung, um einen Rentenbescheid zu bekommen. BAföG- oder Ausbildungsvergütungs-Nachweise gibt’s bei den BAföG-Ämtern bzw. Ihrem Arbeitgeber.

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