Viele Menschen sind wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage, wie gewohnt zu arbeiten. Gesetzlich Versicherte erhalten eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) jedoch nur, wenn sie auf unbestimmte Zeit nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt arbeiten können. Sollten Sie also Ihren Beruf wegen gesundheitlicher Probleme aufgeben müssen, springt die gesetzliche Rentenversicherung nicht unbedingt ein. Denn entscheidend ist dabei, ob Sie statt Ihres ursprünglichen Berufs noch eine andere Tätigkeit ausüben können.