Erwerbsminderungsrente: Antrag, Anspruch und Rentenhöhe

Kurz und kompakt

  • Eine Erwerbsminderungsrente hilft gesetzlich Versicherten, wenn sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr voll arbeiten können.

  • Die Rentenhöhe liegt aber meist deutlich unter der Höhe des letzten Einkommens.

  • Ob Sie Geld bekommen, hängt davon ab, ob Sie überhaupt noch irgendeine Tätigkeit ausüben können. Ihr erlernter Beruf zählt nur bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wann Sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben

Viele Menschen sind wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage, wie gewohnt zu arbeiten. Gesetzlich Versicherte erhalten eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) jedoch nur, wenn sie auf unbestimmte Zeit nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt arbeiten können. Sollten Sie also Ihren Beruf wegen gesundheitlicher Probleme aufgeben müssen, springt die gesetzliche Rentenversicherung nicht unbedingt ein. Denn entscheidend ist dabei, ob Sie statt Ihres ursprünglichen Berufs noch eine andere Tätigkeit ausüben können.

Wann liegt eine Erwerbsminderung vor?

Ob eine Erwerbsminderung vorliegt, prüft die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Je nachdem, wie viele Stunden pro Tag Sie einer zumutbaren Tätigkeit nachgehen können, unterscheidet die DRV, ob Ihnen eventuell eine halbe oder eine volle Erwerbsminderungsrente zusteht. Zwischenstufen sieht das Gesetz nicht vor.

Halbe Erwerbsminderungsrente:

  • Wenn Sie dauerhaft nur noch zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich arbeiten können, liegt eine teilweise Beeinträchtigung vor. Dann erhalten Sie die halbe Erwerbsminderungsrente.

Volle Erwerbsminderungsrente:

  • Sind Sie weniger als 3 Stunden täglich belastbar, liegt eine volle Beeinträchtigung vor. Dann erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente.

Sonderfall: Arbeitsmarktrente

  • Wenn bei Ihnen eine teilweise Beeinträchtigung vorliegt, auf dem Arbeitsmarkt aber kein zumutbarer Teilzeitarbeitsplatz existiert, bekommen Sie die volle Erwerbsminderungsrente. Die Agentur für Arbeit muss das bescheinigen. In diesem Fall heißt sie dann jedoch Arbeitsmarktrente.

Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht, wenn Sie die medizinischen Voraussetzungen erfüllen und zudem noch die Mindestversicherungszeit, die sogenannte Wartezeit, erreicht haben:

  • Sie müssen mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein.
  • Innerhalb der letzten 5 Jahre müssen Sie mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, hat in der Regel keinen Anspruch, selbst wenn die Erwerbsfähigkeit stark eingeschränkt ist. Es gelten Ausnahmen für diejenigen, die unverschuldet keine Beiträge zahlen konnten, z. B. wegen eines Arbeitsunfalls oder wegen Kindererziehungszeiten.

Die Rentenhöhe ergibt sich aus komplexen Berechnungen

Beachten Sie, dass Sie auch bei voller Erwerbsminderungsrente keinen kompletten Lohnersatz erhalten. Im Jahr 2024 lag die durchschnittliche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei 1.041 Euro pro Monat. Von dieser Bruttorente gehen in der Regel noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Die Rentenhöhe orientiert sich ähnlich wie bei der Altersrente an den bereits erworbenen Rentenansprüchen. Grundlage dafür sind:

  • Entgeltpunkte: Die Entgeltpunkte, auch Rentenpunkte genannt, haben den größten Einfluss. Sie spiegeln Ihr bisheriges Einkommen im Verhältnis zum Durchschnitt aller Versicherten wider.
  • Rentenwert: Der Rentenwert gibt an, wie viel ein Entgeltpunkt monatlich wert ist.  
  • Zurechnungszeit: Die DRV rechnet Ihnen Rentenpunkte für die Zeit hinzu, in der Sie ohne die Erkrankung oder den Unfall noch hätten arbeiten können. Je früher im Leben die Erwerbsminderung eintritt, desto wichtiger ist dieser Baustein.
  • Zugangsfaktor: Der Zugangsfaktor bestimmt, ob bzw. in welcher Höhe Abschläge von Ihrer Erwerbsminderungsrente abgehen.
  • Rentenartfaktor: Im Rentenartfaktor ist berücksichtigt, ob Sie teilweise oder voll beeinträchtigt sind.

Rechenbeispiel für eine Erwerbsminderungsrente

In unserem Beispiel arbeiten Sie wegen einer Erkrankung dauerhaft nicht mehr. Sie erhalten eine volle EM-Rente in Höhe von ca. 1.000 Euro monatlich. Das ergibt sich aus folgenden angenommenen Daten:

  • Sie sind 45 Jahre alt.
  • Sie haben rund 20 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
  • Sie hatten zuletzt ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.000 Euro, was in etwa dem Bundesdurchschnitt entspricht.
  • Zuvor waren Sie in Teilzeit beschäftigt. Außerdem haben Sie als Berufseinsteigerin oder -einsteiger weniger verdient. So kommen Sie im Laufe Ihres bisherigen Berufslebens im Schnitt auf zwei Drittel des Durchschnittsverdiensts.
  • Die DRV rechnet Ihnen Zurechnungszeit an. Ihre Rentenpunkte erhöhen sich, weil Sie gesund noch bis zur Altersgrenze hätten weiterarbeiten können.
  • Ein Rentenpunkt ist seit Juli 2025 ca. 41 Euro pro Monat wert.
  • Aus den rund 28 Rentenpunkten ergibt sich damit zunächst eine Bruttorente von etwa 1.115 Euro.
  • Davon zieht die DRV einen Abschlag ab, weil Sie früher in Rente gehen, als wenn Sie bis zur Altersrente erwerbstätig gewesen wären. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, bekommen Sie 0,3 Prozent weniger. Zwar gilt diese Rechnung nur für eine Zeitspanne von maximal 3 Jahren, sodass Ihr Abschlag am Ende höchstens 10,8 Prozent beträgt. Allerdings gehen diese 10,8 Prozent bis zum Lebensende jeden Monat von Ihrer Erwerbsminderungsrente ab.

Vereinfachte Rechnung:

  • 3.000 Euro Bruttoeinkommen monatlich im letzten Job,
  • im Schnitt 66 Prozent des Bundesdurchschnitts verdient,
  • 20 Beitragsjahre, also 20 × 0,66 = 13,2 Rentenpunkte,
  • plus 14 Punkte Zurechnungszeit bis zur Altersgrenze, also insgesamt 27,2 Rentenpunkte,
  • 27,2 × 41 Euro ergibt ca. 1.115 Euro brutto,
  • minus 10,8 Prozent Abschlag,
  • ergibt ungefähr 1.000 Euro brutto Erwerbsminderungsrente für Sie.

Die Erwerbsminderungsrente gehört zu den steuerpflichtigen Einkünften. Nur wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, zahlen Sie keine Steuern auf Ihre Erwerbsminderungsrente.

So stellen Sie den Antrag

Sie reichen den Antrag online oder auf dem Postweg ein. Die DRV bietet dafür Formulare zur Antragstellung an. Bereiten Sie Ihren Antrag gründlich vor: Sammeln Sie alle medizinischen Unterlagen und legen Sie sie dem Antrag bei. Die Rentenversicherung ordnet oft zusätzlich eine ärztliche Begutachtung an. Die dafür beauftragten Ärztinnen und Ärzte untersuchen Sie, bewerten Ihre Diagnosen und Reha-Maßnahmen. Danach erstellen sie ein Gutachten. Die DRV schätzt auf dieser Grundlage Ihre verbleibende Arbeitsfähigkeit ein.

Sie dürfen etwas hinzuverdienen

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, darf in begrenztem Umfang arbeiten. Die DRV legt dafür jährliche Hinzuverdienstgrenzen fest. Im Jahr 2026 dürfen Sie bei einer vollen Erwerbsminderungsrente 20.764 Euro pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Bei einer teilweisen Beeinträchtigung ermittelt die DRV Ihre Hinzuverdienstgrenze individuell. Sie dürfen aber mindestens 41.528 Euro verdienen. Liegt Ihr Einkommen über der Grenze, kürzt die DRV Ihre Rente anteilig.

Das unterscheidet die Erwerbsminderungsrente von der Berufsunfähigkeitsrente

Für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist entscheidend, ob Sie noch irgendeine andere Tätigkeit als Ihren erlernten Beruf ausüben können. Eine Berufsunfähigkeitsrente hingegen bekommen Sie bereits, wenn Sie berufsunfähig sind, also Ihren erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Dazu müssen Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen haben. Die BU schließt die Versorgungslücke, die bei der gesetzlichen Absicherung entsteht, damit Sie im Fall der Fälle Ihren bisherigen Lebensstandard halten können. Die Höhe der BU-Rente vereinbaren Sie individuell mit Ihrer Versicherung. Sobald Sie mehr finanzielle Verantwortung z. B. für Kinder tragen, können Sie Ihren Versicherungsvertrag auch an die neue Situation anpassen. In vielen Fällen geht das sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Anzahl der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Deutschland in den Jahren von 1992 bis 2023 (in 1.000)

Quelle: Statista (Stand 2024)

Wie lange erhalte ich die Rente?

Die DRV bewilligt die Erwerbsminderungsrente meist nur befristet. Üblich ist eine Dauer von 3 Jahren. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand in dieser Zeit nicht verbessert, beantragen Sie eine Verlängerung. Nur in Ausnahmefällen zahlt die DRV die Rente unbefristet. Dann muss ein erneutes Gutachten bestätigen, dass sich Ihre Erwerbsfähigkeit nicht mehr bessert. Die Erwerbsminderungsrente endet automatisch, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen und dann regulär Rente beziehen. Dafür müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen früher und ohne Abschläge in Rente gehen.

Übergang aus anderen Leistungen

Viele Menschen beantragen die Erwerbsminderungsrente, nachdem sie bereits Krankengeld, Übergangsgeld oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten haben. Oft folgt die Rente auf eine längere Krankheitsphase.

Wenn jemand mit gesundheitlichen Problemen Bürgergeld bezieht, fordert das Jobcenter manchmal dazu auf, sich an die DRV zu wenden. Diese untersucht dann, ob die nötigen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente vorliegen. Sie müssen am Verfahren mitarbeiten: Dazu gehört, dass Sie ärztliche Unterlagen einreichen oder an Untersuchungen teilnehmen. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter führen keine eigene Prüfung durch, sondern geben den möglichen Anspruch nur weiter.

Einfluss auf die Höhe der Hinterbliebenenrente

Selbst wenn jemand keine Erwerbsminderungsrente erhält oder erhalten hat, dient sie als rechnerische Grundlage, um die Höhe einer Hinterbliebenenrente zu ermitteln. Das geschieht auf Basis der sogenannten fiktiven Erwerbsminderungsrente. Dabei geht es darum, wie viel Erwerbsminderungsrente jemand am Todestag erhalten hätte, wenn an diesem Tag Anspruch auf eine volle EM-Rente entstanden wäre. Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt in der Regel 55 bis 60 Prozent der fiktiven Erwerbsminderungsrente. Bei der kleinen Witwen- oder Witwerrente sind es 25 Prozent. Dabei handelt es sich um Bruttobeträge. Eigenes Einkommen wird teilweise angerechnet.

Einfluss auf die Höhe des Versorgungsausgleichs bei einer Scheidung

Bei einer Scheidung kann die Erwerbsminderungsrente je nach Ehezeit in die Berechnung des Versorgungsausgleichs einfließen. Beim Versorgungsausgleich teilt das Familiengericht die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Eheleuten auf. Dabei rechnet es auch die Zurechnungszeiten ein, die den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erhöhen. Das kann dazu führen, dass sich die Erwerbsminderungsrente einer Person nach der Scheidung verringert, während die andere Person zusätzliche Rentenansprüche erhält.

Einfluss auf die Höhe der Grundsicherung im Alter

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente spielt auch bei der Grundsicherung im Alter eine Rolle. Denn sie zählt als Einkommen und beeinflusst, ob und in welchem Umfang das Sozialamt zusätzliche Leistungen gewährt. Liegen Sie mit Ihrer Rente unter dem Existenzminimum, kommt die Grundsicherung ins Spiel. Je höher jedoch die EM-Rente ausfällt, desto geringer ist der Anspruch auf staatliche Unterstützung. Um finanzielle Lücken im Ernstfall zu vermeiden, ist eine zusätzliche Absicherung daher besonders wichtig. Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort berät Sie gern dazu, wie Sie sich und Ihre Familie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.

FAQs zur Erwerbsminderungsrente

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Erwerbsminderungsrente, wenn Sie wegen gesundheitlicher Probleme nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können und die nötigen Versicherungszeiten erfüllen. Ihr bisher ausgeübter Beruf ist dabei nicht maßgeblich.

Wie viel Rente Sie bekommen, hängt davon ab, wie lang und wie viel Sie zuvor in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, und in welchem Umfang Sie noch arbeiten können. Grob geschätzt liegt die Rente bei einer vollen Erwerbsminderung bei etwa einem Drittel Ihres früheren Bruttoeinkommens. Es kann aber deutliche Abweichungen davon geben.

Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, dauerhaft zu arbeiten, und wenn Sie zudem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Die Wartezeit ist die Mindest-Zeitspanne, in der Sie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben oder anrechenbare Zeiten erworben haben müssen, um überhaupt einen Rentenanspruch zu haben. Um die Erwerbsminderungsrente bekommen zu können, brauchen Sie in der Regel eine Wartezeit von 5 Jahren, innerhalb derer Sie 3 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können, liegt eine volle Beeinträchtigung vor. Wenn Sie zwischen 3 und unter 6 Stunden arbeiten können, liegt eine teilweise Beeinträchtigung vor. Die Rentenhöhe richtet sich danach.

Sie müssen nachweisen, dass Ihre Krankheit Sie dauerhaft beim Arbeiten einschränkt. Dafür brauchen Sie ärztliche Gutachten und Befunde, die diese Beeinträchtigung belegen.

Sie müssen unter anderem Ihren Ausweis, Ihre Versicherungsnummer, medizinische Unterlagen sowie Informationen zu Ihrer Arbeit und Ihren Versicherungszeiten vorlegen.

Sie können den Antrag online, per Post oder persönlich bei der Rentenversicherung stellen. Lassen Sie sich beraten, damit Ihre Unterlagen vollständig sind.

Ja, Sie dürfen jährlich bis zu einem bestimmten Höchstbetrag etwas hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Die Grenze für den Hinzuverdienst hängt von individuellen Faktoren ab, die sich regelmäßig ändern.

Wenn sich Ihr Zustand bessert, kann die Rentenzahlung enden. Sollte er sich verschlechtern, kann Ihr Anspruch von einer halben auf eine volle Erwerbsminderungsrente steigen. Die DRV entfristet eine Rente, wenn keine Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustands mehr besteht.

Wenn die Rentenversicherung Ihren Antrag ablehnt, können Sie innerhalb eines Monats widersprechen. Wenn der Widerspruch scheitert, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Eine Beratung hilft dabei, Ihre Chancen für das Verfahren besser einzuschätzen.

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