Wie häufig Sie renovieren, hängt davon ab, ob Sie Eigentum selbst nutzen oder zur Miete wohnen. Wenn Sie selbst in Ihrer Immobilie wohnen, kommt es darauf an, wie Sie dort leben, was Ihnen wichtig ist und wie stark sich das Objekt im Alltag abnutzt. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer streichen Wände oder erneuern Böden etwa alle zehn bis fünfzehn Jahre. Einzelne Räume bei einer besonders intensiven Nutzung – zum Beispiel durch Kinder – auch früher.
In Mietwohnungen greifen zusätzlich rechtliche Aspekte. Kleinere Schönheitsreparaturen führen Mieterinnen und Mieter ebenso regelmäßig wie beim Eigentum durch. Allerdings bleiben größere Maßnahmen meist Sache der Vermieterin oder des Vermieters. Maßgeblich sind hier die Klauseln zu fälligen Schönheitsreparaturen, die Sie mit Ihrer Vermieterin oder dem Vermieter im Mietvertrag vereinbart haben. Feste gesetzliche Intervalle für Renovierungen im Mietverhältnis gibt es nicht.
Unabhängig von Eigentum oder Miete lohnt es sich, Renovierungen nicht aufzuschieben. Wer frühzeitig handelt, verhindert Folgekosten und verteilt den finanziellen Aufwand besser über die Jahre.