20. November 2015
Verbesserung des Meister-BAföGs
Finanzielle Förderung ermöglicht beruflichen Aufstieg und Existenzgründung
Das Bundeskabinett hat eine Verbesserung des Meister-BaföGs beschlossen. Berufstätige können sich dann noch besser fortbilden, ohne den Verdienstausfall selbst ausgleichen zu müssen.
Ausweitung des Meister-BAföGs
Das Meister-BAföG fördert seit 1996 Meisterkurse oder vergleichbare Abschlüsse für Fachkräfte und Handwerker. Bereits mit der 2014 beschlossenen BAföG-Novelle wurde entschieden, dass Freibeträge und Zuschussanteile erhöht werden. Außerdem können künftig auch Bachelorabsolventen gefördert werden, wenn sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen. Besonders gute Konditionen bietet das Meister-BAföG Handwerkern, die sich nach ihrer Meisterprüfung selbstständig machen.
Die Neuerungen im Überblick
Für das Meister-BAföG gelten ab dem Inkrafttreten der Reform im August 2016 folgende Beträge:
- Der Höchstbetrag für Alleinstehende steigt auf 768 Euro.
- Der Einkommensfreibetrag steigt von 255 Euro auf 290 Euro.
- Die Beiträge für Lehrgangs- und Prüfungskosten erhöhen sich von 10.226 Euro auf 15.000 Euro.
- Der Vermögensfreibetrag steigt auf 45.000 Euro. Bisher wurde Vermögen über 35.800 Euro auf den Unterhaltsbeitrag angerechnet.
- Bei einer bestandenen Abschlussprüfung werden statt 25 Prozent künftig 30 Prozent des Darlehens erlassen.
Meister-BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt
Wer für eine Fortbildung Meister-BAföG beantragen will, muss sich rechtzeitig darum kümmern. Das Bildungsministerium weist darauf hin, dass das Geld frühestens ab dem Zeitpunkt gewährt wird, an dem Berufstätige den Antrag stellen. Rückwirkend wird es nicht gezahlt. Der Antrag zur Förderung wird an die Behörde gerichtet, die nach dem Landesrecht zuständig ist. In der Regel ist dies das kommunale Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort des Antragsstellers. Wer unsicher ist, an welche Stelle er sich wenden muss, kann sich kostenlos bei der Meister-BAföG-Hotline unter 0800/622 36 34 erkundigen.